Hallo Forum,
ich hätte mal eine Frage. Ich stelle derzeit ein neues Layout für eine Studentenzeitung (nicht-kommerziell) auf und will dafür sehr viel mehr Bildmaterial als früher einbringen. Dazu will ich nun Photocase nutzen. Dort heißt es in den FAQ:
Bei der Verwendung des Fotos durch den Downloader hat dieser, in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise im Impressum oder am Bild und soweit technisch möglich, den Fotografen als Urheber mit Namen, und soweit dies nicht möglich ist, mit seinem Benutzernamen bei PHOTOCASE unter Hinweis auf die Website von PHOTOCASE, zu nennen. In Onlineangeboten muss der Hinweis auf PHOTOCASE als Link zu der Webseite PHOTOCASE erfolgen.
Nun Frage ich mich was "für die Verwendung üblich" sein soll. Wenn ich es mit den Fotographien aller Mitarbeiter so halte, deren Mitarbeit im Impressum aufzuführen, darf ich diesen Usus auch auf Photocase-Bilder übertragen? Auch dann wenn diese Bilder den Großteil des Repertoires ausmachen?
Es geht mir nicht darum, den Urheber zu unterschalgen, sonder die Magazin-Ästhetik zu wahren.
Danke für Erläuterung und Viele Grüße.