Hi,
In deinem Fall kommt noch hinzu, dass es sich um ein Schulprojekt handelt. Ich weiß nicht, ob es für Schulen auch gilt, aber Fachhochschulen und Universitäten haben gewisse Narrenfreiheiten, was Nutzungsrechte für Medien angeht.
? (U.a.) für Forschung & Lehre können Medien sogar gegen den Willen des Rechteinhabers genutzt (und dafür vervielfältigt) werden. Beachte: "Nutzung" (für Unterricht), *nicht* z.B. "Wiederveröffentlichung" (also jenseits des ohnehin existierenden "Zitatrechts" losgelöst vom Unterricht/der Forschung einfach als Illustration in einer Studentenzeitung).
Gruß, Cybaer
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