Hallo,
Dann haben wir unterschiedliche Auffassungen von den Aufgaben eines Richters. Denn wenn er im Urteil explizit außerjuristische Erwägungen trifft, liegt der Verdacht nahe, dass er diese auch in Schuldspruch und Strafmaß einbezogen hat.
Ist »Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden« tatsächlich eine
außerjuristische Erwägung?
Grüsse
Cyx23