Hallo,
und ums "verrecken" keinen Platz zum Überholen machen, obwohl die rechte Spur frei wäre
Darf man rechts nicht vorbeifahren?
nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die StVO sagt in §7 Satz 2: "Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden."
Leider bleibt dabei ein bisschen Interpretationsfreiheit, wann denn die Verkehrsdichte so hoch ist, dass man von Fahrzeugschlangen reden könnte.
Keinesfalls ist das aber anzunehmen, wenn die rechte Spur weitgehend frei ist. Dann gilt ohne Wenn und Aber §2 Satz 2: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit." Das Vorbeifahren auf der rechten Spur wäre in diesem Fall ein Verstoß gegen §5 Satz 1.
Wesentlich liberaler wird dies beispielsweise in den USA gehalten. Dort gilt zwar auch das Rechtsfahrgebot; auf Straßen mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung kann der Autofahrer die Fahrspur aber frei wählen. Es darf je nach Verkehrslage sowohl rechts als auch links überholt werden.
Für diejenigen, die es nicht gewöhnt sind, kann das anfangs böse Überraschungen geben, weil man eventuell nicht daran denkt, auch beim Rechts-Einscheren nach hinten zu schauen, ob da nicht einer kommt. Nach zwei, drei Tagen Eingewöhnung fand ich diese liberale Regelung aber prima.
Die Amis gehen sogar so weit, stellenweise die Benutzung der linken Spur zu empfehlen. Ich habe das mal auf dem Interstate 40 durch Arizona gesehen, wo plötzlich ein Schild am Straßenrand verkündete: "TRUCKS USE LEFT LANE". An der nächsten Tankstelle habe ich einen Einheimischen gefragt, was es mit dieser für mich ungewohnten Regel auf sich habe, und er erklärte mir, die bevorzugte Fahrspur würde hier alle paar Jahre geändert, um die Spuren gleichmäßig abzunutzen.
So long,
Martin
Das Gehirn ist schon eine tolle Sache: Es fängt ganz von allein an zu arbeiten, wenn man morgens aufsteht, und hört erst damit auf, wenn man in der Schule ankommt.
(alte Schülererkenntnis)