Eine Kopie für private Zwecken, für den _reinen, persönlichen_ Gebrauch kann Dir niemand verbieten. Denn schließlich werden Internetseiten ja auf Deinem Rechner gespeichert, in so fern hast Du, ob Du es willst oder nicht, bereits eine Kopie der Daten auf Deinem Rechner.
Mit dieser Formulierung kann ich so nicht mehr einverstanden sein.
Die Rechtsprechnungzum Urheberrecht unterscheidet hier zwischen technisch bedingten temporären Kopien (Anmerkung: Cache) und permanten Kopien, egal auf welchen Datenträgern.
Falsch. Dort wo das Urheberrecht auf technisch bedingten temporären Kopien eingeht (§ 44a), geht es um Kopien bei einem Dritten die zur Übermittlung nötig sind. Der Cache des eigenen PC zählt dazu nicht. Selbst wenn, wäre es nicht verboten davon eine Kopie anzufertigen, wenn der Cache keine rechtswidrige Vorlage darstellt, was der Fall sein wird. Oder siehst Du so eine Einschränkung im § 53 , § 44a oder sonst wo im UrHG?