EKKi: Ware umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?

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Mahlzeit Klaus,

Ich finde das alles etwas komisch.

Scheint so.

Kann ich das Brett umtauschen oder zurückgeben wegen Mangel?

Bestellung/Onlinekauf o.ä., so dass das Fernabsatzgesetz greift? Oder Ladenkauf? Rein rechtlich (IANAL) hat der Verkäufer erstmal das Recht auf Nachbesserung. Wenn er das nicht hinbekommt (ggf. auch nach mehreren Versuchen), hast Du das Recht auf Wandlung oder Rückgabe. Während des ersten halben Jahres der zweijährigen Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat - danach bist Du an der Reihe.

Zur differenzierten Klärung wende Dich an eine Verbraucherzentrale (dafür sind sie da) oder den Anwalt Deines geringsten Misstrauens. Rechtsberatung darf hier im Forum nicht geleistet werden.

MfG,
EKKi

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