EKKi: Kreditkarteninformationen weitergeben

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Mahlzeit Alex,

Allein irgendwelche (angeblichen) Logdateien sind keineswegs Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages - das ist in Deutschland immer noch und weiterhin nur eine Unterschrift (egal ob auf Papier oder elektronisch).

Das ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst oder? ;)

Doch.

Die zweite Hälfte deines Satzes ist jedoch juristisch gesehen kompletter Schmarrn. Die Unterschrift ist vieleicht EIN weg einen Vertrag zu Beweisen aber lange noch nicht der Einzige.

Das habe ich auch nicht gesagt. Ich schrieb, dass eine Unterschrift (z.B. auf einem Kreditkartenbeleg oder ein entsprechend signiertes elektronisches Dokument) auf jeden Fall als Beweis für einen rechtsgültigen Vertrag angesehen werden kann - eine schlichte Logdatei hingegen nicht.

Es herrscht ja generell formfreiheit bei Verträgen in Deutschland.

Richtig. Theoretisch kann ich Dir (fern-)mündlich die Genehmigung erteilen, soundsoviel Euros von meiner Kreditkarte "abzubuchen". Aber wie willst Du das beweisen, wenn ich der Abbuchung meinem Kreditkartenunternehmen gegenüber widerspreche? Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als einen Beweis vorzulegen, dass ich Dir das tatsächlich erlaubt habe. Und das ist nunmal üblicherweise und zweifelsfrei eine Unterschrift.

Also vereinfacht eine Unterschrift in den meisten Fällen lediglich die Beweisfrage...

... bzw. ermöglicht sie u.U. erst.

MfG,
EKKi

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