Mahlzeit,
Nein, denn schon das Bereitstellen stellt eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts dar, die ohne Genehmigung des Urhebers illegal ist.
Das ist so nicht richtig. Eine Anmeldung bei den Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) ist nötig, falls die Urheber von diesen vertreten werden.
Davon befreit dann auch ein Vertrag mit dem Urheber nicht.
Deine Aussage trifft lediglich auf Urheber zu, die nicht von irgendwelchen Gesellschaften vertreten werden.