Moin!
Falsch. Meine Aussage trifft in jedem Fall zu. Manche Urheber lassen sich in ihrer Entscheidung, eine Nutzung zu gewähren, von Verwertungsgesellschaften vertreten, es gibt sogar Urheber, die ihre Werke der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zur Verfügung stellen (erkennt man daran, dass diese im Public Domain oder unter freier Lizenz stehen).
Daher ist ohne die Genehmigung des Urhebers, auf welchem Wege diese auch immer vorher oder nachher erfolgen mag, eine Nutzung seiner Werke illegal.
P.S.: ich habe in Marburg einige Semester lang Jura studiert und bin selbst Musiker. Noch Fragen?
Dann müsstest Du wissen, dass die GEMA auch zulangt, wenn der Musiker nicht von ihr vertreten wird. Sie geht einfach davon aus, daß sie da tut. Wenn also Du als Musiker mit Deiner Garagenband (die keinerlei Verträge oder sonstwas mit der GEMA hat) mir ein Stück gibst, daß ich auf meine Homapage packe, kommt die GEMA an, auch wenn Du keinen Cent von ihr siehst. GEMA und GEZ - meine Lieblingsinstitutionen.
Es sei denn natürlich, meine Informationen sind mittlerweile überholt. Letztes Jahr wars noch so, wenn ich nicht irre.
"Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
- T. Pratchett