Mahlzeit,
"Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat[1] (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)."
Und inwiefern widerspricht das meiner Aussage?
Ohne daß Du beweist, daß Die GEMA keine Rechte an den von Dir veröffentlichten Stücken hat, musst Du zahlen.
Und genau da irrst du dich. Wenn ich den GEMA-Gebühren widerspreche, ist der GEMA beweispflichtig, nicht ich.
Das heisst, die GEMA kanns probieren, mehr aber auch nicht. Wenn sie mich jetzt zwingen will, Abgaben für Musik zu zahlen, die nachweislich GEMA-frei ist, hat der Künstler das Recht, die GEMA zu verklagen, da sie nicht berechtigt sind, seine Interessen zu vertreten.
Der Vergleich mit der GEZ passt nur bedingt, da die GEZ ja nachweislich kriminell handelt um die Gebühren einzutreiben, die GEMA versucht nur, kriminell zu handeln, zieht dann aber meist den Schwanz ein, weil das Image doch wichtiger ist ;)