Paul: Musik zum Hören anbieten legal oder illegal?

Hallo
Ich habe eine Frage zur Musik-Einbindung auf einer Webseite.
Darf man Musik (wir gehen von z.b. Charts, oder Rockliedern aus)
in einem Flash-Player zum anhören anebieten, wenn man nicht an die Musikdateien gelangt und man dazuschreibt, dass das Herunterladen eines Liedes strengstens verboten ist.

MfG
Manuel

  1. Ich habe eine Frage zur Musik-Einbindung auf einer Webseite.
    Darf man Musik (wir gehen von z.b. Charts, oder Rockliedern aus)
    in einem Flash-Player zum anhören anebieten,

    Du hast die Verbreitungsrechte? Ja. Sonst nein.

    wenn man nicht an die Musikdateien gelangt und man dazuschreibt, dass das Herunterladen eines Liedes strengstens verboten ist.

    Man lädt sie doch herunter, so funktioniert HTTP.

    --
    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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    1. Ok, Danke !

      1. Hi,

        Ok, Danke !

        BTW: AFAIR hat die GEMA ihre Lizenzgebühren für nicht-kommerzielle Internetauftritte mittlerweile deutlich gesenkt.

        Gruß, Cybaer

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Ok, dann werd ich mal nach den Gebühren schauen.

  2. Informiere dich mal bei GEMA.
    Ich meine, es wäre nich erlaubt, wenn diese Tracks einen Copyright unterliegen.

  3. Nein, denn schon das Bereitstellen stellt eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts dar, die ohne Genehmigung des Urhebers illegal ist.

    Gruß, LX

    --
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    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
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    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Mahlzeit,

      Nein, denn schon das Bereitstellen stellt eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts dar, die ohne Genehmigung des Urhebers illegal ist.

      Das ist so nicht richtig. Eine Anmeldung bei den Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) ist nötig, falls die Urheber von diesen vertreten werden.
      Davon befreit dann auch ein Vertrag mit dem Urheber nicht.

      Deine Aussage trifft lediglich auf Urheber zu, die nicht von irgendwelchen Gesellschaften vertreten werden.

      1. Falsch. Meine Aussage trifft in jedem Fall zu. Manche Urheber lassen sich in ihrer Entscheidung, eine Nutzung zu gewähren, von Verwertungsgesellschaften vertreten, es gibt sogar Urheber, die ihre Werke der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zur Verfügung stellen (erkennt man daran, dass diese im Public Domain oder unter freier Lizenz stehen).

        Daher ist ohne die Genehmigung des Urhebers, auf welchem Wege diese auch immer vorher oder nachher erfolgen mag, eine Nutzung seiner Werke illegal.

        P.S.: ich habe in Marburg einige Semester lang Jura studiert und bin selbst Musiker. Noch Fragen?

        Gruß, LX

        --
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        1. Hi,

          P.S.: ich habe in Marburg einige Semester lang Jura studiert und bin selbst Musiker. Noch Fragen?

          Vorsicht. Solche Aussagen erinnern mich immer an den Käufer eines MS-Word, der es (natürlich geöffnet) wieder zurückgeben wollte, da er es angeblich zweimal zum Geburstag bekommen hätte.

          Ich: Kein Problem. Geben sie halt die Packung zurück, die nicht geöffnet wurde!
          Er: sie müssen das aber zurücknehmen. (Brustton der Verzweif^W Überzeugung anwerfend) Ich studiere Jura!
          Ich (denkend): In welchem Semester lernt man eigentlich "pacta sunt servanda!"?

          Gruß, Cybaer

          --
          Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
          (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
          1. Im 3. oder 4. Semester, je nachdem, ob man im Sommer- oder Wintersemester angefangen hat. :-)

            Abgesehen davon ist das Lizenzrecht bei Software noch mal ein völlig anderes Kaliber als das Urheberrecht bei Musik.

            Gruß, LX

            --
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        2. Moin!

          Falsch. Meine Aussage trifft in jedem Fall zu. Manche Urheber lassen sich in ihrer Entscheidung, eine Nutzung zu gewähren, von Verwertungsgesellschaften vertreten, es gibt sogar Urheber, die ihre Werke der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zur Verfügung stellen (erkennt man daran, dass diese im Public Domain oder unter freier Lizenz stehen).

          Daher ist ohne die Genehmigung des Urhebers, auf welchem Wege diese auch immer vorher oder nachher erfolgen mag, eine Nutzung seiner Werke illegal.

          P.S.: ich habe in Marburg einige Semester lang Jura studiert und bin selbst Musiker. Noch Fragen?

          Dann müsstest Du wissen, dass die GEMA auch zulangt, wenn der Musiker nicht von ihr vertreten wird. Sie geht einfach davon aus, daß sie da tut. Wenn also Du als Musiker mit Deiner Garagenband (die keinerlei Verträge oder sonstwas mit der GEMA hat) mir ein Stück gibst, daß ich auf meine Homapage packe, kommt die GEMA an, auch wenn Du keinen Cent von ihr siehst. GEMA und GEZ - meine Lieblingsinstitutionen.

          Es sei denn natürlich, meine Informationen sind mittlerweile überholt. Letztes Jahr wars noch so, wenn ich nicht irre.

          --
          "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                - T. Pratchett
          1. Mahlzeit,

            Dann müsstest Du wissen, dass die GEMA auch zulangt, wenn der Musiker nicht von ihr vertreten wird.

            Das soll sie mal versuchen. Wenn die GEMA jemanden ohne Vertrag vertreten würde, sie könnten sich vor Klagen nicht mehr retten.

            Es sei denn natürlich, meine Informationen sind mittlerweile überholt. Letztes Jahr wars noch so, wenn ich nicht irre.

            Das war noch nie so. Kein Vertrag, keine Vertretung. Die GEMA hat ohne Vertrag _kein_Recht_, irgendwelche Gebühren zu erheben, da sie vom Künstler nicht beauftragt wurde.

            Wenn das ginge, das wäre genial. Dann behaupte ich einfach, ich vertrete auch Künstler und kassiere alle ab, die GEMA-freie Musik senden. Merkst du, welcher Unfug das ist?

            1. Hi!

              Wenn das ginge, das wäre genial. Dann behaupte ich einfach, ich vertrete auch Künstler und kassiere alle ab, die GEMA-freie Musik senden. Merkst du, welcher Unfug das ist?

              Klar. Für Dich gibt's da auch kein Gesetz:

              "Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat[1] (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)."

              http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

              Auch Dir ein herzliches 'Willkommen im Leben'.

              Ohne daß Du beweist, daß Die GEMA keine Rechte an den von Dir veröffentlichten Stücken hat, musst Du zahlen. Mal davon ab, daß es einem GEMA Mitglied nciht ohne weiteres möglich ist mal ein GEMA-freies Stück zu produzieren oder gar seine eigenen Stücke aufzuführen ohne an die GEMA zu zahlen... Brachte ich schon den Vergleich mit der GEZ?

              --
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                    - T. Pratchett
              1. Hi,

                Brachte ich schon den Vergleich mit der GEZ?

                Etwaige Gerüchte, beide Organisationen würden zum Bereich der "Organisierten Kriminalität" gehören, halte ich aber für überzogen!

                Na ja, vielleicht auch nicht. >;->

                Gruß, Cybaer

                --
                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
              2. Mahlzeit,

                "Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat[1] (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)."

                Und inwiefern widerspricht das meiner Aussage?

                Ohne daß Du beweist, daß Die GEMA keine Rechte an den von Dir veröffentlichten Stücken hat, musst Du zahlen.

                Und genau da irrst du dich. Wenn ich den GEMA-Gebühren widerspreche, ist der GEMA beweispflichtig, nicht ich.
                Das heisst, die GEMA kanns probieren, mehr aber auch nicht. Wenn sie mich jetzt zwingen will, Abgaben für Musik zu zahlen, die nachweislich GEMA-frei ist, hat der Künstler das Recht, die GEMA zu verklagen, da sie nicht berechtigt sind, seine Interessen zu vertreten.

                Der Vergleich mit der GEZ passt nur bedingt, da die GEZ ja nachweislich kriminell handelt um die Gebühren einzutreiben, die GEMA versucht nur, kriminell zu handeln, zieht dann aber meist den Schwanz ein, weil das Image doch wichtiger ist ;)

                1. Hi!

                  Und genau da irrst du dich. Wenn ich den GEMA-Gebühren widerspreche, ist der GEMA beweispflichtig, nicht ich.
                  Das heisst, die GEMA kanns probieren, mehr aber auch nicht. Wenn sie mich jetzt zwingen will, Abgaben für Musik zu zahlen, die nachweislich GEMA-frei ist, hat der Künstler das Recht, die GEMA zu verklagen, da sie nicht berechtigt sind, seine Interessen zu vertreten.

                  Hm. Wie passt das zu dem Wikipedia Eintrag ueber dei 'GEMA-Vermutung'?

                  "Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und ggfs. dem Verlag, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3]. Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind."

                  http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

                  Erklaer mir den korrekt oder schreib ihn um.

                  Ich sehe das so, dass ich Probleme habe, die aufgenommene Musik aus dem Urlaub in Chile zu senden, weil ich leider nicht weiss, wie der Opa mit der Floete hiess, der in dem Dorf irgendein altes Lied gespielt hat... Klar ist das leicht uebertrieben. Und meist wird man wohl mehr Daten ueber ein Stueck haben. Aber der (voellig kaputte) Grundsatz scheint mir doch zu sein, dass die GEMA erstmal Anspruch auf alle Musikstuecke hat, ausser man kann ihr beweisen, dass dem nicht so ist.

                  Ich hab nix gegen aktuellere Informationen, die das da oben wiederlegen.

                  --
                  "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
                        - T. Pratchett
                  1. Mahlzeit,

                    Hm. Wie passt das zu dem Wikipedia Eintrag ueber dei 'GEMA-Vermutung'?

                    Wie ich sagte, die GEMA kanns probieren, mehr aber nicht.

                    "Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind.

                    Ja und? Dann schreiber ich ihnen einen Zettel per Unterschrift, dass die gespielte Musik GEMA-Frei ist. Somit hab ich deren Vermutung widerlegt.

                    Erklaer mir den korrekt oder schreib ihn um.

                    s.o.
                    SOlange nicht explizit festgelegt ist, wie diese widerlegung auszusehen hat, kann diese fiormlos erfolgen. Wenns der GEMA dann nicht gefällt, muss sie wietere Schritte einleiten.

                    Ich sehe das so, dass ich Probleme habe, die aufgenommene Musik aus dem Urlaub in Chile zu senden, weil ich leider nicht weiss, wie der Opa mit der Floete hiess, der in dem Dorf irgendein altes Lied gespielt hat...

                    Dann darfst du die Musik auch nicht senden, da du offensichtlich vom Urheber keine genehmigung hast ;)

                    Aber der (voellig kaputte) Grundsatz scheint mir doch zu sein, dass die GEMA erstmal Anspruch auf alle Musikstuecke hat, ausser man kann ihr beweisen, dass dem nicht so ist.

                    Nirgends steht, man muss es ihnen beweisen. Da steht lediglich "Vermutung widerlegen", was allein durch eine mündliche Aussage bereits erfolgt. Wenn die GEMA das nicht anerkennt, ist das deren Problem und sie können mal auf Verdahct nen Gebührenbescheid schicken oder vor Gericht gehen.
                    Damit sind DIE dann aber in der Beweispflicht, da ich als Angeklagter solange unschuldig bin, bis mir meine Schuld bewiesen ist ;)

                    Ich hab nix gegen aktuellere Informationen, die das da oben wiederlegen.

                    Da gibts nichts zu widerlegen, da du nur das reininterpretierst, was die GEMA evtl. gerne hätte, nicht aber das liest, was dasteht.
                    So nebenbei, ich hab mit dem Thema schon vpr Jahren zu tun gehabt, weil ich eines der ersten GEMA-freien Webradios betrieben und dadurch einiges an Erfahrung gesammelt habe, die der GEMA vielleicht nicht gefällt aber mit meiner Aussage und deinen Zitaten aus Wikipedia übereinstimmt ;)

                    1. Hi there,

                      Damit sind DIE dann aber in der Beweispflicht, da ich als Angeklagter solange unschuldig bin, bis mir meine Schuld bewiesen ist ;)

                      Auch wenn ich Deine Ausführungen soweit in Ordnung finde, aber das ist Blödsinn. Du verwechselst hier Zivil- und Strafrecht. Hier gibt es keinen Angeklagten, bestenfalls einen Beklagten, und der kann auch nicht unschuldig sein, sondern nur Recht bekommen...

                      1. Mahlzeit,

                        Du verwechselst hier Zivil- und Strafrecht.

                        Nein.

                        Hier gibt es keinen Angeklagten, bestenfalls einen Beklagten, und der kann auch nicht unschuldig sein, sondern nur Recht bekommen...

                        Ja, da hast du Recht. Ich bin aber kein Jurist und nutze dabei evtl. auch mal die falschen Ausdrücke. Dennoch trifft meine Aussage vom Inhalt her zu, denn Beweispflichtig ist immer derjenige, der Ansprüche geltend machen will.
                        Wenn ich beklagter bin, muss mir die GEMA nachweisen, dass ihre Forderungen berechtigt sind, sonst muss ich sie nicht zahlen.

                        Ich hoffe, damit ist entgültig klar, was ich sagen wollte ;)

          2. Dann müsstest Du wissen, dass die GEMA auch zulangt, wenn der Musiker nicht von ihr vertreten wird. Sie geht einfach davon aus, daß sie da tut. Wenn also Du als Musiker mit Deiner Garagenband (die keinerlei Verträge oder sonstwas mit der GEMA hat) mir ein Stück gibst, daß ich auf meine Homapage packe, kommt die GEMA an, auch wenn Du keinen Cent von ihr siehst. GEMA und GEZ - meine Lieblingsinstitutionen.

            Es sei denn natürlich, meine Informationen sind mittlerweile überholt. Letztes Jahr wars noch so, wenn ich nicht irre.

            Worauf Du wahrscheinlich anspielst, ist der Generalvertretungsvertrag zwischen den einzelnen internationalen Verwertungsgesellschaften, d.h. wenn Mustafa in Deutschland türkische Musik in seinem Dönerladen spielt, muss er trotzdem an die GEMA und nicht an deren türkisches Pendant bezahlen - sofern er nicht nachweisen kann, dass die gespielten Stücke unter freier Lizenz standen.

            Ich gehe daher davon aus, dass die Gerüchte die Wirklichkeit überholt haben und Deine Informationen nicht der Wahrheit entsprechen. Die GEMA könnte natürlich "ankommen" und einen entsprechenden Verdacht äußern, dass von ihr geschützte Werke unlizensiert verwendet werden. Was jedoch nicht bedeutet, dass sie auch automatisch Recht hat und/oder bekommt.

            Gerade dafür gibt es bspw. Creative Commons - die dahinterstehende Organisation kümmert sich ähnlich wie die GEMA um die Werke der Künstler - nur eben ohne finanzielle Interessen.

            Gruß, LX

            1. Mahlzeit,

              sofern er nicht nachweisen kann, dass die gespielten Stücke unter freier Lizenz standen.

              Wenn du Jura studiert hast, müsstest du wissen, dass die GEMA beweisen muss, dass die Musik _nicht_ GEMA-frei ist. Der Musiknutzer muss gar nichts beweisen.

  4. Aber was macht dann Youtube?
    Denn dort werden ja die Lieder ohne weiteres preisgegeben.
    Auch von den offiziellen Kanälen.
    Haben diese das Recht oder?
    Und die privaten Nutzer, die Lieder uploaden, verstoßen eigentlich gegen die Regeln..
    Also wäre es mir erlaubt, die .flv bzw. .mp4 in meinem player zu verlinken und sie als "Lied" zu nutzen oder etwa nicht ?

    MfG
    Paul

    1. Mahlzeit,

      Haben diese das Recht oder?

      Die zahlen da ganz schön viel Geld an die Verwertungsgesellschaften, um keinen Ärger zu bekommen.

    2. Aber was macht dann Youtube?
      Denn dort werden ja die Lieder ohne weiteres preisgegeben.
      Auch von den offiziellen Kanälen.

      Welche offiziellen Kanäle? Die Inhalte von YouTube sind doch größtenteils durch die normalen Benutzer dort eingestellt.

      Haben diese das Recht oder?

      Häufig nicht. Aber sie veröffentlichen die Lieder ja nicht selbst, sondern stellen nur einen Dienst zur Verfügung, ähnlich einem Webhoster.

      Und die privaten Nutzer, die Lieder uploaden, verstoßen eigentlich gegen die Regeln..

      Korrekt.

      --
      Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
      Self-Code: sh:( ch:? rl:( br:> n4:( ie:{ mo:) va:) de:> zu:} fl:| ss:| ls:~ js:|
  5. Hallo,

    Darf man Musik (wir gehen von z.b. Charts, oder Rockliedern aus)
    in einem Flash-Player zum anhören anebieten, wenn man nicht an die Musikdateien gelangt und man dazuschreibt, dass das Herunterladen eines Liedes strengstens verboten ist.

    Komponisten haben das Recht, zu bestimmen, wer ihre Melodien öffentlich spielen darf. Dieses Recht kann weitergegeben werden, z.B. an die GEMA.

    Sie haben _nicht_ das Recht, zu bestimmen, wer ihre Melodien hören darf, können also nicht verlangen, dass z.B. Paul-Manuel als Zuhörer eines Konzerts auszuschließen ist.

    Du möchtest sie spielen, also brauchst du eine Genehmigung.

    Es gibt Pauschalzahlungen, etwa für Chöre. Aber auch die müssen der GEMA melden, _was_ sie öffentlich vorgetragen haben.

    Denn einem Komponisten/Texter steht bei öffentlichem Vortrag ein Entgelt zu, das ist u.a. das Einkommen dieser Leute.

    Stell dir mal vor, du hackst Holz und ein anderer verkauft es hinter deinem Rücken und du bekommst nichts. Wäre unfair, oder?

    Kalle

    1. Ja wäre es.
      Aber was ist mit meiner Youtube Alternative, das würde doch ein legaler Weg sein, oder ?

      1. Mahlzeit,

        Aber was ist mit meiner Youtube Alternative, das würde doch ein legaler Weg sein, oder ?

        Hast du mal deren AGB gelesen? Da steht was zum Thema drinne und zwasr, dass es nicht erlaubt ist, geschützte Werke hochzuladen.
        Und wenn die AGB in den letzten 4 Monaten nicht dahingehend geändert wurden, ist das immer noch so.

        1. Hallo Multi,

          Hast du mal deren AGB gelesen? Da steht was zum Thema drinne und zwasr, dass es nicht erlaubt ist, geschützte Werke hochzuladen.

          Was ist eigentlich, wenn ich widerrechtlich hochgeladene Werke einbette?

          Offenbar kann YouTube nicht belangt werden (sitzt im Ausland), aber mich könnte die GEMA abmahnen?

          Kalle

          1. Hi,

            Was ist eigentlich, wenn ich widerrechtlich hochgeladene Werke einbette?

            Dann kannst Du belangt werden.

            Offenbar kann YouTube nicht belangt werden

            Youtube auch, sofern sie davon Kenntnis erlangt.

            (sitzt im Ausland),

            Das speitl keine Rolle.

            aber mich könnte die GEMA abmahnen?

            Derjenige, der die entsprechenden Rechte hat. Das kann die GEMA sein.

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
    2. Wie ist das, wenn ich lediglich auf Webradio-Anbieter verweise, aber keinen eigenen Streaming-Server betreibe. Ich hab bei mir nämlich so einen Radio-Player eingebaut:
      http://www.musikwerkstatt-landau.de/player/frame.php
      Sich bei dr GEMA informieren hieße vermutlich zahlen oder den Betrieb einstellen!?
      Gruß Charlie

      1. Hi there,

        Wie ist das, wenn ich lediglich auf Webradio-Anbieter verweise, aber keinen eigenen Streaming-Server betreibe.

        Was soll dann sein? Du musst ja auch keine Urheberrechtsabgaben zahlen, wenn Du auf die Homepage des Louvre verweist...

        1. Was soll dann sein? Du musst ja auch keine Urheberrechtsabgaben zahlen, wenn Du auf die Homepage des Louvre verweist...

          Der Unterschied ist der, daß ich deren Streaming-Pfade nutze und somit deren Sendungen auf meiner Site gehört werden können. Es ist also kein gewöhnlicher Verweis, mit dem ich lediglich auf ein solches Angebot auf einer anderen Site hinweise und das ich dann auch nur dort vor Ort abrufen kann.
          Gruß Wastl

          1. Moin!

            Was soll dann sein? Du musst ja auch keine Urheberrechtsabgaben zahlen, wenn Du auf die Homepage des Louvre verweist...

            Der Unterschied ist der, daß ich deren Streaming-Pfade nutze und somit deren Sendungen auf meiner Site gehört werden können. Es ist also kein gewöhnlicher Verweis, mit dem ich lediglich auf ein solches Angebot auf einer anderen Site hinweise und das ich dann auch nur dort vor Ort abrufen kann.

            Für jemanden, der ohne technisches Hintergrundwissen deine Seite besucht, sieht es also so aus, als ob du persönlich ein Internetradio betreibst und deshalb auch Lizenzgebühren für gespielte Musik zahlen müsstest. Analog zur Situation, in der du vom fremden Server Bilder einbindest, die ebenfalls korrekt zu lizensieren wären.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. Moin!
              Für jemanden, der ohne technisches Hintergrundwissen deine Seite besucht, sieht es also so aus, als ob du persönlich ein Internetradio betreibst und deshalb auch Lizenzgebühren für gespielte Musik zahlen müsstest. Analog zur Situation, in der du vom fremden Server Bilder einbindest, die ebenfalls korrekt zu lizensieren wären.

              • Sven Rautenberg

              N'abend!
              Heißt das, daß ich (theoretisch) jede Web Radio Station erst mal anmailen und fragen müßte, ob die mir das erlauben? Am Ende muß ich mich noch an deren GEMA-Gebühren beteiligen. Das kommt bei 10 oder 20 verschiedenen Web Radio Anbietern dann aber ganz schön teuer. Vielleicht ist das ja der wahre Grund, warum diese kleine PHP-Spielerei sich nie durchgesetzt hat?!
              Gruß Wastl
              Ps: Ich könnte natürlich auch erst mal bei http://www.surfmusik.de nachfragen. Die arbeiten zwar mit PopUps, aber am Ende kommt das Gleiche raus...

              1. Mahlzeit,

                Heißt das, daß ich (theoretisch) jede Web Radio Station erst mal anmailen und fragen müßte, ob die mir das erlauben?

                Nur dann, wenn du ihren Stream über deinen Server weiterverteilst, was dann aber dich auch GEMA/GVL-Pflichtig macht. Ein einfaches verlinken, auch innerhalb eines Players, der den Stream direkt vom Radio "holt", ist weder Gebühren- noch Genehmigungspflichtig.

                Wäre schwierig, wenn ich alle 22000 Webradios in meiner Suchmaschine um Erlaubnis fragen müsste ;)

      2. Mahlzeit,

        Ich hab bei mir nämlich so einen Radio-Player eingebaut:
        http://www.musikwerkstatt-landau.de/player/frame.php

        Wenn da jetzt ein Webradio dabei ist, was keine Abgaben zahlt, bekommst du ein Problem. Dann verbreitest du eine illegale Sendung.
        Du solltest dich vorallem mit der GVL beraten. Es kommt dabei auch auf die verwendete Technik an. Wenn der Player einen lokalen Proxy eintichtet und dann praktisch von deinem Server streamt, bist du der Anbieter und damit kostenpflichtig.
        Wenn dieser Player aber nur den Stream von der Origianlseite an den Player weiterreicht, siehts wieder anders aus.

  6. Hi there,

    Darf man Musik (wir gehen von z.b. Charts, oder Rockliedern aus)
    in einem Flash-Player zum anhören anebieten, wenn man nicht an die Musikdateien gelangt und man dazuschreibt, dass das Herunterladen eines Liedes strengstens verboten ist.

    Wie machst Du es denn, daß man nicht an die Musikdateien gelangt? Kommst Du persönlich bei jedem vorbei, der sich das anhört und löscht es anschliessend oder schickst Du ein Email, daß man die Datei löschen soll; ähnlich dem  "albanischen Virus", der per Email aufgefordert hat, die eigene Festplatte zu formatieren?

    Ich würd mich bei der GEMA informieren, das wichtigste wurde hier ohnehin schon gesagt. Am ehesten wäre das, was Du anbietest, noch unter Podcasting zu suchen, auch wenn Du nicht unbedingt streamst und Du nicht unbedingt eine eigene Radiostation betreiben möchtest...