Christian: Bandfotos auf eigener Homepage

Hallo ihr.
Derzeit plane ich eine Seite, die sich mit verschiedenen Bands befasst. Dazu gehört natürlich auch ein anständiges Bandfoto - doch woher nehmen und nicht stehlen?
In wie weit darf ich Fotos von der Bandhomepage oder deren Label ohne schriftliche Erlaubnis verwenden? Wie sieht das mit offiziellen "Pressefotos", Wallpapern, etc. aus? Und wie muss ich auf den Urheber hinweisen? Reicht da ein Eintrag in den EXIF-Daten der Datei?
Danke euch schon mal.
Christian.

  1. Lieber Christian,

    welche Quellen hast Du hinsichtlich Urheberrechts bereits konsultiert? Wo hast Du bereits irgendetwas nachgesehen?

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
    1. Hallo Felix

      welche Quellen hast Du hinsichtlich Urheberrechts bereits konsultiert? Wo hast Du bereits irgendetwas nachgesehen?

      Ich würde behaupten, dass ich mich für einen Laien sehr gut in Sachen Urheber-/Internetrecht auskenne.

      Auf alle Fälle weiß ich, dass es nicht rechtens ist fremde Inhalte zu klauen und selbst weiter zu verbreiten. ;) Allerdings gehe ich davon aus, dass es auch im Interesse des Urhebers ist, wenn ich als Pressematerialien gekennzeichnete Fotos nutze und weiter verbreite. Die Frage ist nur, ob es das Recht genauso sieht und durch die Kennzeichnung als Pressematerial eine Art stillschweigende Nutzungserlaubnis erteilt wird.

      Die zweite Frage bezieht sich dann darauf ob und wie solche Fotos gekennzeichnet werden müssen. Üblicherweise werde ich die Fotos in recht kleinen Formaten (~200x200) nutzen und teilweise ist es designtechnisch kaum zumutbar unter jedes Bild den Urheber zu setzen. Darum meine Frage, ob es unter Umständen reichen würde den Urheber in die EXIF-Daten zu schreiben und/oder im Impressum eine Floskel à la "Das Urheberrecht der Bandfotos liegt bei den jeweiligen Eignern" zu haben.

      Sonst habe ich im Internet genaugenommen nichts spezifischeres zum Thema gefunden.

      Christian.

      1. Lieber Christian,

        Ich würde behaupten, dass ich mich für einen Laien sehr gut in Sachen Urheber-/Internetrecht auskenne.

        anscheinend nicht wirklich, sonst würdest Du nicht soetwas behaupten:

        und teilweise ist es designtechnisch kaum zumutbar unter jedes Bild den Urheber zu setzen.

        Das Urheberrecht ist über jedes Design erhaben. Das sollte auch ein "sehr gut in Sachen Urheber-/Internetrecht auskennen"-der Laie begriffen haben.

        Ohne schriftliche Genehmigung (und da kann eine "Geschäfts-E-Mail" bereits genügen) der Urheberrechtsinhaber fremder Bilder solltest Du tunlichst jegliches solches Material meiden. Aber wenn Du per Mail die Verantwortlichen fragst, ob Du "Fan-Material" auf Deiner Seite anbieten darfst, dann geht das natürlich rechtlich in Ordnung.

        Gerade dieser Tage hatte ich auf GMX gelesen, dass ein Star Wars-Fan von Lucasarts die Seite geschlossen bekam, da er sich eben keine Erlaubnis eingeholt hatte. Viele Jahre des Zusammentragens sind damit futsch. Und dieser Fan war ebenso wie Du der Ansicht, dass man ja mit diesem Material kostenlose Werbung für den Urheberrechtsinhaber mache...

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        --
        ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
        1. und teilweise ist es designtechnisch kaum zumutbar unter jedes Bild den Urheber zu setzen.

          Das Urheberrecht ist über jedes Design erhaben. Das sollte auch ein "sehr gut in Sachen Urheber-/Internetrecht auskennen"-der Laie begriffen haben.

          Dann bleiben wir mal bei gmx.net. Dort gibt es auf der Startseite Thumbnails der Größe 51x30. Nach deiner Auffassung müsste da unter jedes Bild ein Urheberrechtshinweis? Sicher sollte man bei jedem Bild an geeigneter Stelle auf den Urheber hinweisen (im Beispiel auf der Seite des jeweiligen Artikels bzw. der Bildergalerie), aber doch nicht ausnahmslos überall. Das kann ich mir nicht vorstellen.

          Zweitens geht es mir hier ausschließlich um Pressefotos, deren Aufgabe es ja sein sollte eine unkomplizierte Nutzung zu ermöglichen. Also muss ich selbst da noch eine ausdrückliche Erlaubnis einholen?

          Christian.

          1. Moin,

            Dann bleiben wir mal bei gmx.net. Dort gibt es auf der Startseite Thumbnails der Größe 51x30. Nach deiner Auffassung müsste da unter jedes Bild ein Urheberrechtshinweis?

            Felix' Auffassung ist, dass das Urheberrecht über jedes Design erhaben ist. Ob es notwendig ist, unter jedes Bild einen Urheberrechtshinweis zu setzen, hängt letztlich von der vertraglichen Gestaltung zwischen GMX und dem jeweiligen Rechteinhaber ab.

            Zweitens geht es mir hier ausschließlich um Pressefotos, deren Aufgabe es ja sein sollte eine unkomplizierte Nutzung zu ermöglichen. Also muss ich selbst da noch eine ausdrückliche Erlaubnis einholen?

            Auch das hängt immer vom Einzelfall ab, denn es gibt kein rechtliches Konstrukt in dem Sinn, dass irgendwo generell geregelt wäre, wie mit "Pressefotos" urheberrechtlich umzugehen sei - das ist immer ein einzelfallbezogene privatrechtliche Sache. Im Zweifel: Schriftlich beim Rechteinhaber nachfragen und die (bei Pressefotos wohl zu erwartende) Zusage gut aufbewahren.

            Grüße

            Swen

            1. Vielen Dank für die klaren Aussagen. Genau das wollte ich wissen.

              Viele Grüße.
              Christian.

              1. Moin,

                Vielen Dank für die klaren Aussagen.

                ? Eigentlich hab ich nur Felix' (sehr wertvolle und von mir geteilte)Meinung in anderen Worten wiederholt.

                Grüße

                Swen

            2. Hallo

              Auch das hängt immer vom Einzelfall ab, denn es gibt kein rechtliches Konstrukt in dem Sinn, dass irgendwo generell geregelt wäre, wie mit "Pressefotos" urheberrechtlich umzugehen sei - das ist immer ein einzelfallbezogene privatrechtliche Sache. Im Zweifel: Schriftlich beim Rechteinhaber nachfragen und die (bei Pressefotos wohl zu erwartende) Zusage gut aufbewahren.

              Nur mal als Anmerkung:

              Bands, die explizit als Pressematerial gekennzeichnetes Material (z.B. auf ihrer Website) anbieten, haben oftmals an selbiger Stelle auch einen Text parat, der ansagt, was man mit diesen Materialien tun darf und was man zu lassen hat. Da darf man durchaus mal abseits der schicken Bilder rumstöbern. Ansonsten, wie hier schon x-mal gesagt wurde: nachfragen.

              Tschö, Auge

              --
              Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
      2. Hallo,

        Allerdings gehe ich davon aus, dass es auch im Interesse des Urhebers ist, wenn ich als Pressematerialien gekennzeichnete Fotos nutze und weiter verbreite.

        Da ist aber Bryan Adams einer anderen Meinung. :)

        http://www.heise.de/newsticker/Musiker-Bryan-Adams-laesst-Web-Sheriffs-auf-Fan-Websites-los--/meldung/118035

        Markus

        --
  2. In wie weit darf ich Fotos von der Bandhomepage oder deren Label ohne schriftliche Erlaubnis verwenden?

    Grundsätzlich gar nicht. Das Recht, Dir irgendwelche Nutzung zu gestatten, steht allein dem Urheber (= Fotografen) zu. Im Zweifel also nachfragen.

    Siechfred

    --
    Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
  3. Hi!

    Derzeit plane ich eine Seite, die sich mit verschiedenen Bands befasst. Dazu gehört natürlich auch ein anständiges Bandfoto - doch woher nehmen und nicht stehlen?
    In wie weit darf ich Fotos von der Bandhomepage oder deren Label ohne schriftliche Erlaubnis verwenden? Wie sieht das mit offiziellen "Pressefotos", Wallpapern, etc. aus? Und wie muss ich auf den Urheber hinweisen? Reicht da ein Eintrag in den EXIF-Daten der Datei?

    Wie praktisch, dass in der heute erschienen c't ein kleiner Artikel ueber einen Urheberrechtsfall mit Fotos auf einer Webseite zu finden ist. ("10 000 Euro fuer sechs kopierte Bilder" S.59 c't 26)

    Der laesst sich zwar nicht 1:1 uebertragen aber ich umreisse das mal kurz:

    Ein Unternehmen hat eine externe Designerin fuer ein Relaunch der Webseite beauftragt. Diese hat dafuer 6 Bilder von Getty Images verwendet. Getty mahnt und will etwas mehr als 5000 Euro Lizenzgebuehr, das Unternehmen will nur 200 pro Bild zahlen und strengt eine negative Feststellungsklage in Muenchen an, das LG Muenchen kommt zum Schluss, Getty ist im Recht und das Unternehmen muss die 5000 zahlen plus nochmal 5000 weil bei jedem Bild die Nennung des Fotografen gefehlt hat.

    So kann's kommen. Ich denk der Tenor wird klar.

    Alles andere wurde hier ja schon erklaert. Nachfragen tut nur ganz selten mal weh (je nachdem, wen man warum fragt). ;)

    --
    "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
          - T. Pratchett