Tachchen!
Erstens hast du gemäß §34 das Recht, jederzeit eine vollständige Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten zu verlangen (und zu bekommen).
Na das ist ja interessant. Also wenns da von deiner Seite nicht noch irgendwelche Einwände gibt, werde ich die darauf mal freundlich hinweisen und um eine Einsicht meiner und ihrerseits bitten.
Guter Plan, aber kein Schritt weiter als zuvor. ;-)
Denn du darfst natürlich nur _deine_ Daten erfragen.
Folgerichtig werden sie eine Identifizierung verlangen (wie schon zuvor).
Und je höher sie die Anforderungen schrauben, desto größer ist der Schutz
d(ein)er Daten. Damit kann man fast werben.
Gibt es keinen Weg zur Zusendung der alten Daten an die einer Mailadresse
der Anmeldung damals? Oder ist die auch weg?
Gruß
Die schwarze Piste