Matze: Nachtrag

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Hallo,

@@ Patrick Andrieu:

Siehste, ich tippe einfach zu langsam ;)

Bei der Wohngeldstellt oder im Sozielgesetzbuch.

Zitat:
"Wohngeld wird u.a. versagt, wenn für die wirtschaftliche Sicherung von Wohnraum andere, dem Wohngeld vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt werden, wenn für eine von mehreren Wohnungen bereits Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung gewährt wird (Doppelwohnung für Wohnraum, der von Personen während der Zeit benutzt wird, in der sie vom Familienhaushalt vorübergehend abwesend sind, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, sowie für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder zustehen würden."

Der letzte Teil des Abschnittes dürfte für dich interessant sein.

Grüße, Matze