User(): Legal Musik herunterladen?!?

Heyllo,

mit Google und diviersen Argumenten/Suchkriterien kommt man ganz schnell an das gesuchte. Ich habe mal aus Spaß folgenden String eingebenen:

Collins intitle:"index.of" "parent directory" "size" "last modified" "description" [snd] (mp3) -inurl:(asp|jsp|php|html|htm|cf|shtml) - jpg

Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins. Nun frage ich mich, ist es legal wenn ich mir das Album (liegt irgendwo auf einem Serven in Frankreich) herunterlade und für den Privaten gebrauch nutze?

Ich verstoße doch nicht gegen irgendwelche Urheberrechte oder habe einen Kopierschutz geknackt bzw. werde ich das Album auch nicht Verkaufen.... Legal? Wenn nein, warum? Ich habe doch ganz legal mit einer normalen bekannte Suchmaschine nach etwas im Web gesucht und gefunden ohne dass ich etwas illegales gemacht habe...

  1. hi,

    wenn Du im Internet z-B. nach kinderpo###s suchs, egal wie, welche findest und diese speicherst, machst du dich strafbar. Weil das geltende gesetzt es dir verbietet. UND DAS IST GUT SO !!

    in deutschland gibt es auch ein gesetzt was dein anliegen regelt, und meines erachtens sagt dieses, das dein vorhaben illegal ist. (evtl. machst du dich sogar schon starfbar, wenn du so wie du es beschrieben hast nach musik im netz suchst?)

    ps. wenn du auf der strasse ein geldbeutel findest, darfst du ihn auch nicht behalten, auch wenn du danach nicht gesucht hast.

    1. wenn Du im Internet z-B. nach kinderpo###s suchs, egal wie, welche findest und diese speicherst, machst du dich strafbar. Weil das geltende gesetzt es dir verbietet. UND DAS IST GUT SO !!

      Ähem, hier gehts nicht um Pädophilie, sondern um Musik. Das ist strafrechtlich ein anderer Sachverhalt.

      in deutschland gibt es auch ein gesetzt was dein anliegen regelt, und meines erachtens sagt dieses, das dein vorhaben illegal ist. (evtl. machst du dich sogar schon starfbar, wenn du so wie du es beschrieben hast nach musik im netz suchst?)

      Meines Erachtens ist das Herunterladen nur dann strafbar, wenn offensichtlich ist, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Das ist beim beschriebenen Szenario jedoch nicht unbedingt der Fall.

      Cheers
      Cervantes

      1. wenn Du im Internet z-B. nach kinderpo###s suchs, egal wie, welche findest und diese speicherst, machst du dich strafbar. Weil das geltende gesetzt es dir verbietet. UND DAS IST GUT SO !!
        Ähem, hier gehts nicht um Pädophilie, sondern um Musik. Das ist strafrechtlich ein anderer Sachverhalt.

        Ok, Sorry. Der Vergleich hinkt schon sehr.

        in deutschland gibt es auch ein gesetzt was dein anliegen regelt, und meines erachtens sagt dieses, das dein vorhaben illegal ist. (evtl. machst du dich sogar schon starfbar, wenn du so wie du es beschrieben hast nach musik im netz suchst?)
        Meines Erachtens ist das Herunterladen nur dann strafbar, wenn offensichtlich ist, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Das ist beim beschriebenen Szenario jedoch nicht unbedingt der Fall.

        "Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins." Ich glaube schon das es sich hier um urheberrechtlich geschützes Material handelt ;)

        Cheers
        Cervantes

        Gruß
        mati

        1. "Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins." Ich glaube schon das es sich hier um urheberrechtlich geschützes Material handelt ;)

          Ich glaube, dass Phil Collins überhaupt nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtliche Ansprüche anzumelden. Leider ist es jedoch unerheblich, was wir beide glauben. Entscheident ist, ob es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ handelt. Und wie soll man das in diesem Fall beurteilen? Vielleicht hats der Phil dort ja selbst zum Download angeboten werden, damit ihm mal wieder jemand zuhört. ;-)

          Cheers
          Cervantes

          1. Ich glaube, dass Phil Collins überhaupt nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtliche Ansprüche anzumelden. Leider ist es jedoch unerheblich, was wir beide glauben. Entscheident ist, ob es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ handelt. Und wie soll man das in diesem Fall beurteilen? Vielleicht hats der Phil dort ja selbst zum Download angeboten werden, damit ihm mal wieder jemand zuhört. ;-)

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            Cheers
            Cervantes

            Das wäre eine Möglichkeit.
            Zudem frage ich mich, ob die Möglichkeit, von einem so öffentlich verfügbaren Angebot etwas herunterladen zu können nicht eine Art "Sonderaktion" sein könnte.
            Es ist ja durchaus möglich, dass die Kopien und Downloads ja durch den Herausgeber aus einem uns unerfindlichen Grund finanziert werden ( vielleicht durch Werbung oder vielleicht als Werbemaßnahme für die eigene Domain).

            Ich denke, sowas lässt sich als Benutzer schwer einschätzen.

            1. Zudem frage ich mich, ob die Möglichkeit, von einem so öffentlich verfügbaren Angebot etwas herunterladen zu können nicht eine Art "Sonderaktion" sein könnte.
              Es ist ja durchaus möglich, dass die Kopien und Downloads ja durch den Herausgeber aus einem uns unerfindlichen Grund finanziert werden ( vielleicht durch Werbung oder vielleicht als Werbemaßnahme für die eigene Domain).

              Ich denke, sowas lässt sich als Benutzer schwer einschätzen.

              Eben. Gibt ja inzwischen reichlich Künstler, die alternative Formen des Vertriebs ausprobieren - oft auch kostenlose. Ich denke, man wird die ersten Urteile zu dem Thema abwarten müssen - das neue Gesetz ist ja erst seit drei Tagen in Kraft.

              Cheers
              Cervantes

      2. Hi,

        Ähem, hier gehts nicht um Pädophilie, sondern um Musik. Das ist strafrechtlich ein anderer Sachverhalt.

        Aus Sicht der Musikindustrie ist der Unterschied so minimal, dass er vernachlaessigt werden kann.

        MfG ChrisB

  2. Hi,

    Google [...]
    Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins. Nun frage ich mich, ist es legal wenn ich mir das Album (liegt irgendwo auf einem Serven in Frankreich) herunterlade und für den Privaten gebrauch nutze?

    Google hat mir nach kurzem Suchen diesen Text ausgespuckt. Zitat (Abs 2):

    "Eine inhaltliche Einschränkung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nimmt der Gesetzgeber allerdings vor, indem er verlangt, dass die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein darf. Hierdurch soll vor allem der Download urheberrechtlich geschützter Musikstücke und Filme über sog. Tauschbörsen unterbunden werden."

    [...]

    "Ob der Nutzer allerdings in jedem Fall davon ausgehen muss, dass Musikdateien, die er unter Zuhilfenahme der Software einer Tauschbörse herunter laden kann, offensichtlich rechtswidrig sind, darf bezweifelt werden. Hiergegen spricht bereits der Umstand, dass die Musikindustrie - wenn auch nur vereinzelt - aus werbetechnischen Gründen selbst Musiktitel ihrer Künstler zum Download anbietet. Außerdem stellen gerade unbekannte Künstler ohne Plattenvertrag ihre Musik kostenlos ins Internet und gestatten häufig ausdrücklich die unentgeltliche Weiterverbreitung."

    Ich denke nicht, dass Musikdateien, die man über Google findet, "offensichtlich rechtswidrig" sind, wenn es nicht mal Musikdateien, die man über Tauschbörsen findet, dies sein müssen.

    Gruß,
    Felix

    --
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    René Descartes
  3. Collins intitle:"index.of" "parent directory" "size" "last modified" "description" [snd] (mp3) -inurl:(asp|jsp|php|html|htm|cf|shtml) - jpg

    Hi,

    es geht mir nicht um MP3 sondern ich möchte verstehen, was du da tust ^^ Wo lernt man solche Tricks bzw. so genau zu suchen (muss ja nicht immer illegal sein).

    Ciao

    1. Hi,

      musst du mal in der Google-Hilfe schauen, da gibt es sehr viele erweiterte argumente zur gezielten suche, ganz egal ob mp3/pdf oder .exe datein, mit Google ist alles möglich.
      Ist eigentlich ganz einfach ;)

      1. Ok, danke :)

  4. Hi,

    Nun frage ich mich, ist es legal wenn ich mir das Album (liegt irgendwo auf einem Serven in Frankreich) herunterlade und für den Privaten gebrauch nutze?

    Nein!

    Gruß, Cybaer

    --
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