Hi,
Google [...]
Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins. Nun frage ich mich, ist es legal wenn ich mir das Album (liegt irgendwo auf einem Serven in Frankreich) herunterlade und für den Privaten gebrauch nutze?
Google hat mir nach kurzem Suchen diesen Text ausgespuckt. Zitat (Abs 2):
"Eine inhaltliche Einschränkung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nimmt der Gesetzgeber allerdings vor, indem er verlangt, dass die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein darf. Hierdurch soll vor allem der Download urheberrechtlich geschützter Musikstücke und Filme über sog. Tauschbörsen unterbunden werden."
[...]
"Ob der Nutzer allerdings in jedem Fall davon ausgehen muss, dass Musikdateien, die er unter Zuhilfenahme der Software einer Tauschbörse herunter laden kann, offensichtlich rechtswidrig sind, darf bezweifelt werden. Hiergegen spricht bereits der Umstand, dass die Musikindustrie - wenn auch nur vereinzelt - aus werbetechnischen Gründen selbst Musiktitel ihrer Künstler zum Download anbietet. Außerdem stellen gerade unbekannte Künstler ohne Plattenvertrag ihre Musik kostenlos ins Internet und gestatten häufig ausdrücklich die unentgeltliche Weiterverbreitung."
Ich denke nicht, dass Musikdateien, die man über Google findet, "offensichtlich rechtswidrig" sind, wenn es nicht mal Musikdateien, die man über Tauschbörsen findet, dies sein müssen.
Gruß,
Felix
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
René Descartes