"Und habe auch prompt gefunden was ich gesucht habe, ein Album von Phill Collins." Ich glaube schon das es sich hier um urheberrechtlich geschützes Material handelt ;)
Ich glaube, dass Phil Collins überhaupt nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtliche Ansprüche anzumelden. Leider ist es jedoch unerheblich, was wir beide glauben. Entscheident ist, ob es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ handelt. Und wie soll man das in diesem Fall beurteilen? Vielleicht hats der Phil dort ja selbst zum Download angeboten werden, damit ihm mal wieder jemand zuhört. ;-)
Cheers
Cervantes