Ich glaube, dass Phil Collins überhaupt nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtliche Ansprüche anzumelden. Leider ist es jedoch unerheblich, was wir beide glauben. Entscheident ist, ob es sich um eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ handelt. Und wie soll man das in diesem Fall beurteilen? Vielleicht hats der Phil dort ja selbst zum Download angeboten werden, damit ihm mal wieder jemand zuhört. ;-)
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Cheers
Cervantes
Das wäre eine Möglichkeit.
Zudem frage ich mich, ob die Möglichkeit, von einem so öffentlich verfügbaren Angebot etwas herunterladen zu können nicht eine Art "Sonderaktion" sein könnte.
Es ist ja durchaus möglich, dass die Kopien und Downloads ja durch den Herausgeber aus einem uns unerfindlichen Grund finanziert werden ( vielleicht durch Werbung oder vielleicht als Werbemaßnahme für die eigene Domain).
Ich denke, sowas lässt sich als Benutzer schwer einschätzen.