wucher wichtel: Sind Video-Download-Dienste legal?

Hallo!

Was mich interessiert ist wie legal sind Dienste, die anbieten Videos von Youtube herunterzuladen und diese dann in andere Formate konvertieren? Ein Beispiel wäre zum Beispiel http://media-convert.com/konvertieren/.

Macht es einen Unterschied, ob ich es als flv-Datei oder als MP3 herunterlade?

Freenet meint es wäre legal. Hier gehen die Meinungen auseinander. Und hier heißt es, dass es illegal ist, wenn die Videos illegal reingestellt wurden. Aber es gibt auch teilweise Videos die von Rechteinhabern reingestelllt werden. Wie sieht es dann aus? IMO ist es dann trotzdem illegal, oder?

ciao, Lukas

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Nach einem Korrspondentenbericht der New York Times aus der umkämpften Stadt, wurden zur „Ausschaltung eines einzigen feindlichen Scharfschützen mehrere 500-Pfund-Bomben, 35 Artilleriegranaten des Kalibers 255, zehn Schüsse aus der Abrams-Panzerkanone sowie 30 000 Patronen leichter Munition benötigt”. „Die Gebäude waren daraufhin Ruinen”, schreibt die New York Times, „aber der Scharfschütze schoss weiter...”
  1. Grüße,
    du darfst jeden schrott von youtube haben, der legal ist (der in erster lienie bei youtube veröffentlich werden darf). sonst nennt sich das digitale hehlerei :)

    was konvertierung angeht- jedes von dir angeschaute flashclip wird in deinem temporaryorder gespeichert. und die flv zu konvertieren ist uU gar ncht so komplex wenn auch IMHO unsinnig.

    MFG
    bleicher

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    __________________________-
    Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
    Lieber bereuen gesündigt zu haben, als nicht sündigen und es später trotzdem bereuen.
    Boccaccio
    1. Hallo,

      du darfst jeden schrott von youtube haben, der legal ist (der in erster lienie bei youtube veröffentlich werden darf). sonst nennt sich das digitale hehlerei :)

      Zwar darf man von YouTube alles herunterladen und selbst konvertieren (es macht dabei übrigens keinen Unterschied, ob die Videos legal oder illegal eingestellt wurden - im Fall eines "illegalen" Videos, wo also keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, macht sich IMO nur der Einsteller, nicht aber der Konsument strafbar).

      Wer aber einen Dienst zum Konvertieren anbietet, bietet in gewisser Weise damit selbst Content an - ob der Eigentümer des Rechtes am Content dann YouTube, der YouTube-Einsteller oder (weil schon das Einstellen bei YouTube illegal war) der Urheber des urpsünglichen Bildmaterials ist, ist unerheblich, jedenfalls ist eine Konvertierung in gewisser Weise eine Verbreitung OHNE Zustimmung des Rechteinhabers und somit NICHT LEGAL.

      Freilich könnte man argumentieren, dass man nicht den Content selbst, sondern lediglich die Dienstleistung des Konvertierens übers Netz anbietet - dagegen ist nichts einzuwenden. Es müsste dann aber sicher gestellt sein, dass der konvertierte Inhalt nur von der Person abrufbar ist, die den "Auftrag" zur Konvertierung erteilt hat, wie es z.b. bei Online-Videorecordern durch entsprechende Verschlüsselungen gewährleistet wird, die nur für die User entschlüsselbar sind (bzw. sein sollten), die den Inhalt angefordert haben.

      Ich bin kein Rechtsexperte und kenne auch  die Nutzungsbedingungen von YouTube nicht genau (es könnte z.b. sein, dass das Anbieten einer Konvertierungs-Dienstleistung explizit durch die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen wird) - ich denke aber, es ist ein recht dünnes Eis, auf dem man sich bewegt.

      Jörg Peschke

      1. echo $begrüßung;

        Ich bin kein Rechtsexperte und kenne auch  die Nutzungsbedingungen von YouTube nicht genau (es könnte z.b. sein, dass das Anbieten einer Konvertierungs-Dienstleistung explizit durch die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen wird)

        Welche Nutzungsbedingungen? Hast du vor Betreten des Angebots diesen explizit zugestimmt? Werden deine weiteren Aktivitäten auf der Seite verhindert, wenn du den Nutzungsbedingungen nicht zustimmst?

        Ein Text wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn beide Parteien diesen Text vor Abschluss des Vertrages kennen, bzw. wenn dieser wirksam in den Vertrag eingebunden wurde.

        Wenn ich in den Nutzungsbedingungen, die in der hinterletzten Ecke versteckt habe, festlege, dass pro Seitenaufruf ein Obolus an mich zu entrichten ist, dann werde ich diesen Betrag von einem Benutzer nicht eingeklagt bekommen, denn dieser Text wurde nicht automatisch zum Vertragsbestandteil, nur weil der existiert.

        Nicht vorhandene oder nicht geltende Nutzungsbedingungen sind natürlich kein Freibrief für alle weiteren Aktivitäten. Das Urheberrecht gilt auch ohne explizite Benennung/Vereinbarung.

        echo "$verabschiedung $name";

        1. Moin,

          Welche Nutzungsbedingungen? Hast du vor Betreten des Angebots diesen explizit zugestimmt? Werden deine weiteren Aktivitäten auf der Seite verhindert, wenn du den Nutzungsbedingungen nicht zustimmst?

          Guter Punkt. Ich meinte Nutzungsbedingungen, denen du beim Einstellen von Videos evtl. zustimmen musst (hab das noch nicht gemacht, daher bin ich da uninformiert :) ).
          Aber Du hast recht, es wären ja ohnehin nur die Nutzungsbedingungen für den Konsumenten interessant, und da gibts keine.

          Jörg

          1. echo $begrüßung;

            Aber Du hast recht, es wären ja ohnehin nur die Nutzungsbedingungen für den Konsumenten interessant, und da gibts keine.

            Nun, geben tut es schon welche. Sie verstecken sich hinterm Link Terms of Use, ganz unten auf jeder YouTube-Seite. Ob sie für die USA oder sonst wen eine verbindliche Wirkung entfalten können, entzieht sich meiner Kenntnis, aber für Deutschland gelten sie wohl nur als unverbindliche und einseitige Willenserklärung. Es fängt ja schon mal gut im ersten Satz an:

            By using and/or visiting this website [...], you signify your agreement to [...] these terms and conditions, [...]  [Fußnote beachten!]

            Ups, da bin ich wohl in eine Falle getappt? Denn zum Lesen musste ich die Seiten besichtigen und damit habe ich wohl gleich noch automatisch den Terms of Use zugestimmt? So etwas geht hierzulande nicht, und das zu Recht.

            If you do not agree to any of these terms, [...] please do not use the YouTube Website.

            Jetzt habe ich ein Problem. Wenn ich den Bedingungen nicht zustimme, ihnen aber schon durch Betreten der Seiten (z.B. zum Lesen der Bedingungen) automatisch zugestimmt haben soll, wie kann ich mich denn nun noch von ihnen ferngehalten haben?

            [Fußnote] Der Begriff Website bezieht sich im Allgemeinen auf den kompletten Auftritt hinter einer Domain. Im Deutschen wird er gern fälschlicherweise als Webseite übersetzt, also als einzelne Seite betrachtet.

            echo "$verabschiedung $name";

            1. Die Nutzungsbedingungen wären in siesem Falle sehr wohl wichtig.

              Wenn in den Nutzungsbedingungen explizit der Download und die Verbreitung außerhalb des YouTube Netzwerks erlaubt ist dann ist es eben so.
              Ansonnsten ist es illegal sich dieses File irgendwie zu Laden (man kann es ja meines Wissens nach auf YouTube selbst nur Streamen oder?)
              Und dann konvertrieren und am Ende auch noch verbreiten ist genau so illegal - dazu brauch es nunmal eine Zustimmung vom Rechteinhaber...

              mfg
              Alex

              1. echo $begrüßung;

                Die Nutzungsbedingungen wären in siesem Falle sehr wohl wichtig.
                Wenn in den Nutzungsbedingungen explizit der Download und die Verbreitung außerhalb des YouTube Netzwerks erlaubt ist dann ist es eben so.

                Das ist richtig. Wenn derjenige mit den Verbreitungsrechten am Content Anderen eine Verbreitung gestattet, dann kann der das natürlich tun wo immer er will, auch in Nutzungsbedingungen. Aber die Nutzungsbedingungen können mir nicht implizit rein durch Besuchen der Seiten aufgezwungen werden, egal ob sie meine gesetzlichen Rechte erweitern oder einzuschränken versuchen.

                Ansonnsten ist es illegal sich dieses File irgendwie zu Laden (man kann es ja meines Wissens nach auf YouTube selbst nur Streamen oder?)

                Es ist irrelevant zwischen Streamen und Herunterladen zu unterscheiden. Wenn der Client beim Herunterladen einer Datei diesen Datenstrom gleich mit anzeigt, ist es dann nicht auch ein Streamen? Wenn ich mir einen Teil eines Streams sofort und ohne wiederzugeben speichere ist es dann ein Download statt eines Strems gewesen?

                Es gibt auch keinen Unterschied beim Recht oder Unrecht der Weiterverbreitung von Daten aus Stream- und Download-Quellen.

                echo "$verabschiedung $name";

                1. Hallo dedlfix,

                  klar, ein Vertrag wird durch diese Nutzungsbedingungen nie entstehen. Habe nur gemeint, dass mir nichts passieren kann, wenn ich etwas tue, dass gesetzlich verboten ist, was aber durch diese Nutzungbedingungen explizit erlaubt ist (für diese Site) => Nutzungsbedingungen sind durchaus nciht unwichtig, auch wenn sie zu keinem Vertragsschluss führen.
                  Aber da sind wir uns denke ich einig.

                  Du scheinst dich mit dem Thema recht gut auszukennen? Machst du das beruflich? (Juristerei meine ich)
                  Zu der Weiterverbreitung/Speicherung hätte ich gerrne ein paar Beweise wenn du etwas parat hast.
                  Das mit dem Speichern lasse ich mir vielleicht noch einreden;) Aber die Sache mit der Weiterverbreitung muss dem Verbreitenden meinder Meinung nach gestattet werden und ist ansonnsten verboten.

                  Wenn ich auf meiner Seite Bilder habe, kann diese ja auch jeder ansehen, werden auf jedem Rechner gespeichert, der die Seite aufruft. Nur der, der sie weiterverbreitet oder auf seiner eigenen Seite nutzt kann trotzdem dafür verklagt werden....wieso sollte das bei Videos anders sein?

                  mfg
                  Alex

                  1. Hallo Alex,

                    Habe nur gemeint, dass mir nichts passieren kann, wenn ich etwas tue, dass gesetzlich verboten ist, was aber durch diese Nutzungbedingungen explizit erlaubt ist

                    Das ist missverständlich. Wenn eine Seite dir "erlaubt" jemanden zu ermorden, kann dir trotzdem was passieren wenn du es tust.

                    Nutzungsbedingungen sind durchaus nciht unwichtig, auch wenn sie zu keinem Vertragsschluss führen.

                    Solche Nutzungsbedingungen sind unwichtig, wenn du nur Sachen machst, die du sowieso machen dürftest. Ansonsten können Nutzungsbedingungen bzw. Lizenzen dir höchstens zusätzliche Sachen erlauben.

                    Zu der Weiterverbreitung/Speicherung hätte ich gerrne ein paar Beweise wenn du etwas parat hast.

                    Was meinst du? Ein Stream _ist_ jedenfalls ein ganz normaler Download. Der wird halt nur in Echtzeit abgespielt und möchlicherweise nicht gespeichert. Es kann dir aber niemand das Speichern von Sachen, die du legal abrufen kannst verbieten.
                    Was du privat mit Downloads machst ist deine Sache. Das ist vergleichbar mit den AGBs, die versuchen, einem das dekompilieren zu verbieten, was in Deutschland (nach Meinung vieler) nicht wirksam ist.

                    Das mit dem Speichern lasse ich mir vielleicht noch einreden;) Aber die Sache mit der Weiterverbreitung muss dem Verbreitenden meinder Meinung nach gestattet werden und ist ansonnsten verboten.

                    Ja, natürlich.

                    Wenn ich auf meiner Seite Bilder habe, kann diese ja auch jeder ansehen, werden auf jedem Rechner gespeichert, der die Seite aufruft. Nur der, der sie weiterverbreitet oder auf seiner eigenen Seite nutzt kann trotzdem dafür verklagt werden....wieso sollte das bei Videos anders sein?

                    Es ist nicht anders.

                    Jonathan

                    1. Hallo Jonathan,

                      Das ist missverständlich. Wenn eine Seite dir "erlaubt" jemanden zu ermorden, kann dir trotzdem was passieren wenn du es tust.

                      Aber wir wissen doch wovon wir reden. Ich sollte dann wohl etwas professioneller schreiben. Das eine ist ein absolutes Recht (Urheberrecht) das jemand hat und auch "verwalten" kann wie er möchte. Verstöße muss er selbst gerichtlich anklagen. Das andere ist ein offizialdelikt, zwingendes Recht...man darf leider niemanden auf seinen Wunsch umbringen ;)
                      Jetzt ist aber alles klar oder :)

                      Solche Nutzungsbedingungen sind unwichtig, wenn du nur Sachen machst, die du sowieso machen dürftest. Ansonsten können Nutzungsbedingungen bzw. Lizenzen dir höchstens zusätzliche Sachen erlauben.

                      Nichts anderes habe ich gesagt.

                      Was meinst du? Ein Stream _ist_ jedenfalls ein ganz normaler Download. Der wird halt nur in Echtzeit abgespielt und möchlicherweise nicht gespeichert. Es kann dir aber niemand das Speichern von Sachen, die du legal abrufen kannst verbieten.
                      Was du privat mit Downloads machst ist deine Sache. Das ist vergleichbar mit den AGBs, die versuchen, einem das dekompilieren zu verbieten, was in Deutschland (nach Meinung vieler) nicht wirksam ist.

                      »»
                      Ok, kann sein. Habe mich mit der REchtslage in dieser Richtung noch nie so genau befasst. Aber wenn man zum Beispiel grundsätzlich Sicherheitskopien seiner CDs anfertigen darf, dies aber nicht darf wenn ein Kopierschutz drauf ist, dann kann vieles komisches sein...(Ist ja ähnlich - denke ich)

                      Wenn ich auf meiner Seite Bilder habe, kann diese ja auch jeder ansehen, werden auf jedem Rechner gespeichert, der die Seite aufruft. Nur der, der sie weiterverbreitet oder auf seiner eigenen Seite nutzt kann trotzdem dafür verklagt werden....wieso sollte das bei Videos anders sein?

                      Es ist nicht anders.

                      gut

                      mfg
                      Alex

                    2. echo $begrüßung;

                      Das ist vergleichbar mit den AGBs, die versuchen, einem das dekompilieren zu verbieten, was in Deutschland (nach Meinung vieler) nicht wirksam ist.

                      Wenn die AGB rechtswirksamer Vertragsbestandteil werden, kann darin recht viel zwischen den beiden Parteien geregelt werden. Es gibt einige Dinge, die explizit nicht eingeschränkt werden dürfen, beispielsweise aus dem Bereich der Sachmängelhaftung (Gewährleistung, Garantie). Ein allgemeines Recht zur Dekompilierung gibt es auch nicht. Ich habe auch keinen Paragraphen gefunden, der eine Dekompilierungsverbotsklausel als unzulässig hinstellt. Die Paragraphen 69a bis g UrhG regeln das Computerzeugs. Sie sagen nur aus, soweit ich das richtig interpretiere, dass keine Erlaubnis zum Dekompilieren zum Zwecke der Laufbarmachung eingeholt werden muss, sie verhindern aber kein Dekompilierungsverbot in einem Vertrag. An dieser Stelle versagt dann aber mein angesammeltes Wissen. Vielleicht entscheiden oder entschieden Gerichte anders in einem solchen Fall.

                      echo "$verabschiedung $name";

                      1. echo $begrüßung;

                        Wenn die AGB rechtswirksamer Vertragsbestandteil werden, kann darin recht viel zwischen den beiden Parteien geregelt werden. Es gibt einige Dinge, die explizit nicht eingeschränkt werden dürfen, beispielsweise aus dem Bereich der Sachmängelhaftung (Gewährleistung, Garantie).

                        Da hab ich grad noch was gefunden, das besser zum Thema passt. Gemeint habe ich solch einen Wortlaut wie in § 69d (2) UrhG:

                        »Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.«

                        echo "$verabschiedung $name";

                      2. Hallo,

                        dann mache ich an der Stelle mal weiter.
                        Viele - oder vieleicht sogar die meisten - Erklärungen der Unwirksamkeit einer Klausel gehen nich aus bestimmen Kaluselverboten hervor sondern aus der Tatsache, dass unklare, unerwartete und gegen die guten Sitten verstoßende Klauseln unwirksam sind.
                        Also es kann sein, solch ein Dekompilierungsverbot unklar formuliert ist  oder was hier wohl eher zutrifft, dass dieses unerwartet ist.
                        Gegen die guten Sitten wird es wohl eher nciht verstoßen (Diese werden immer aktuell von den Gerichten "aufgestellt")

                        Also: Ich weis auch nciht ob diese Verbote wirklich unwirksam sind oder nicht aber das wäre wohl der Weg sie unwirksam zu machen...

                        mfg
                        Alex

                        PS: Übrigens: Garantie kann man im Prinzip einschränken wie man will, hauptsache man hat die Gewählrkeistung, da Garantie nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Und die Mängelhaftung bezieht sich auf Sach und Rechtsmängel  *klugscheiss*

                        1. echo $begrüßung;

                          Viele - oder vieleicht sogar die meisten - Erklärungen der Unwirksamkeit einer Klausel gehen nich aus bestimmen Kaluselverboten hervor sondern aus der Tatsache, dass unklare, unerwartete und gegen die guten Sitten verstoßende Klauseln unwirksam sind.

                          Dem stimme ich zu.

                          Also es kann sein, solch ein Dekompilierungsverbot unklar formuliert ist  oder was hier wohl eher zutrifft, dass dieses unerwartet ist.

                          Das glaube ich nicht, denn dazu müsste es meiner Meinung nach gang und gäbe sein, Programme zu dekompilieren, um sie nutzen zu können.

                          PS: Übrigens: Garantie kann man im Prinzip einschränken wie man will, hauptsache man hat die Gewählrkeistung, da Garantie nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Und die Mängelhaftung bezieht sich auf Sach und Rechtsmängel  *klugscheiss*

                          Trotz allgemeinen Sprachgebrauchs spricht das BGB nicht von Gewährleistung, es spricht von Sachen, und wie bei Mängeln an diesen Sachen zu verfahren ist. Von Garantie spricht es zwar, aber nur als ausdrücklichen Zusatz zu den vereinbarten Eigenschaften einer Sache. Siehe dazu auch den Wikipedia-Artikel zur Gewährleistung.

                          echo "$verabschiedung $name";

                  2. echo $begrüßung;

                    Du scheinst dich mit dem Thema recht gut auszukennen? Machst du das beruflich? (Juristerei meine ich)

                    Nein, ich bin nur interessierter Laie, lese den einen oder anderen Artikel dazu in der c't und auch schon mal im Gesetzbuch nach, wenn es sich ergibt oder sein muss.

                    Zu der Weiterverbreitung/Speicherung hätte ich gerrne ein paar Beweise wenn du etwas parat hast.
                    Das mit dem Speichern lasse ich mir vielleicht noch einreden;) Aber die Sache mit der Weiterverbreitung muss dem Verbreitenden meinder Meinung nach gestattet werden und ist ansonnsten verboten.

                    Grundlage ist für Deutschland das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Dieses Gesetz spricht im Grundsatz kein Verbot aus. Vielmehr räumt es dem Urheber das alleinige Recht ein, sein Werk zu verwerten (§ 15), insbesondere auch über die Verbreitung und Vervielfältigung zu bestimmen. Damit wäre im Wesentlichen schon alles geklärt. (Eine kühne Behauptung, umfasst das Gesetz doch noch ungefähr 200 weitere Paragraphen (jeden Buchstabenparagraphen einzeln gezählt).) Es ist also nicht gestattet, ohne den Willen des Urhebers dessen Werke zu verbreiten. Und eigentlich finde ich dann auch §96 (1) überflüssig, der explizit nochmal verbietet, rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke zu verbreiten.

                    Wenn ich auf meiner Seite Bilder habe, kann diese ja auch jeder ansehen, werden auf jedem Rechner gespeichert, der die Seite aufruft.

                    Solch eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung ist gemäß §44a erlaubt.

                    Nur der, der sie weiterverbreitet oder auf seiner eigenen Seite nutzt kann trotzdem dafür verklagt werden....wieso sollte das bei Videos anders sein?

                    Ist es nicht, nur gibt es, wie gesagt, keinen Unterschied zwischen Download und Stream.

                    echo "$verabschiedung $name";

    2. hi,

      was konvertierung angeht- jedes von dir angeschaute flashclip wird in deinem temporaryorder gespeichert. und die flv zu konvertieren ist uU gar ncht so komplex wenn auch IMHO unsinnig.

      MFG
      bleicher

      ja wenn man einen flash player wie den total player
      http://www.effectmatrix.com/
      besitzt, braucht man keine flv dateien zu konvertieren
      LG

  2. Hallo!

    Danke dür eure Antworten. Ich war mir nicht ganz sicher.

    ciao, Lukas

    --
    Nach einem Korrspondentenbericht der New York Times aus der umkämpften Stadt, wurden zur „Ausschaltung eines einzigen feindlichen Scharfschützen mehrere 500-Pfund-Bomben, 35 Artilleriegranaten des Kalibers 255, zehn Schüsse aus der Abrams-Panzerkanone sowie 30 000 Patronen leichter Munition benötigt”. „Die Gebäude waren daraufhin Ruinen”, schreibt die New York Times, „aber der Scharfschütze schoss weiter...”
  3. Um es ganz genau festzustellen, würde ich eine Rechtsanwalts-Hotline
    anrufen. Kostet ca. 2,-€/Minute. Die Fragen dürften in max. 10 Min.
    beantwortet/besprochen sein. Macht dann nur max. schlappe 20,-€.

    Ich habe das mal gemacht und es war super. Kompetent und schnell.