Hallo,
Es gibt Fälle, in denen man mit dem vollständigen Namen unterschreiben muß ...
Wobei der "vollständige" Name nicht der sein muss, der im Personalausweis/Geburtsurkunde steht. Ich persönlich habe 5 Vornamen, nach diesem Muster: Marta-Adriane Rita Irene Eva [1]. Schlimmstenfalls muss ich mit "Marta-Adriane" unterschreiben, mit allen 5 habe ich noch nie in meinem Leben unterschrieben.
Meine Kinder haben je drei Vornamen. Wenn einer nicht gefällt, können sie sich später problemlos anders nennen.
Hab ich nie Gebrauch von gemacht. Gewohnheit. Wobei... wäre eh vom Regen in die Traufe fallen.
Und auch für Volljährige ist eine Namensänderung nicht ganz einfach, mal schnell von "Andreas" auf "Stefan" zu wechseln geht nicht.
Bei der letzten Beantragung des Persos wollte ich gerne die letzten 3 Namen wegfallen lassen - nö, is nich. Da wollte man gern ein Gutachten sehen, dass mich diese 3 Namen psychisch sehr belasten. Und Geld wollten die dann natürlich auch.
Das wars mir dann doch nicht wert.
Aber nerven tuts schon, wenn jedes Mal sobald der Perso gezückt wird entweder mitleidige Blicke, blöde Kommentare oder aber ein "WIE heißen sie????" kommt. Dafür musste ich nie das Geburtsdatum zur Verifizierung meiner Identität nennen. *smile*
Gruß,
Klappi
[1] nicht wirklich meine Namen, nur ein Beispiel.