Periodenabgrenzung in der GuV
Cruz
- recht
Hallo,
ich bin sicher es gibt hier einige Leute, die sich auch mit Steuern rumärgern.
Ich habe folgendes Problem. Ich werde momentan Quartalsweise Umsatzbesteuert. Das ändert sich mal von Jahr zu Jahr, weil irgendwas muss das Finanzamt ja zu tun haben. Ich habe in meiner Buchhaltung stets das Rechnungsdatum als Periodenzuordnung meiner Umsatzsteuer verwendet. Die Umsatzsteuer, die ich zum Beispiel im letzten Quartal von 2006 abzuführen hatte, steht als Ausgabe im Buch vom Jahr 2006, obwohl ich die Überweisung faktisch erst in 2007 getätigt habe. Jetzt steigt mir eine psychopatische, offensichtlich bis kurz vor Herzinfarkt gestresste Sachbearbeiterin aufs Dach, dass ich das letzte Quartal gefälligst dem nächsten Jahr hätte zuordnen müssen und ich dadurch für das Jahr 2006 einen zu niedrigen Gewinn ausgewiesen habe und ich dadurch faktisch Steuern hinterzogen habe, was auf jeden Fall jetzt schon ein Strafverfahren nach sich ziehen werde.
Mein Wissen mach kaum mehr aus, als ein Semester Buchhaltung Vorlesung, aber dort hat man uns erklärt, dass die Periodenabgrenzung sowohl am Entstehungsdatum, als auch am Datum der Zahlungsvorgänge festgemacht werden kann, hauptsache man macht es konsequent. Aber wie ist denn nun wirklich die Rechtslage? Kann mich dieszbezüglich jemand beruhigen, dass ich dafür nicht gleich in den Knast gehöre?
Gruß,
Cruz
Hallo!
Die Umsatzsteuer, die ich zum Beispiel im letzten Quartal von 2006 abzuführen hatte, steht als Ausgabe im Buch vom Jahr 2006, obwohl ich die Überweisung faktisch erst in 2007 getätigt habe.
Wann wurde denn die Leistung erbracht? Ich hatte letztes Jahr den Fall, dass die Rechnung zwar Rechnungsdatum 2006 hatte und auch in 2006 einging, aber die Ware erst 2007. Die Rechnung bezahlt haben wir auch erst in 2007. Nach Anleitung vom Wirtschaftsprüfer habe ich diese Rechnung in 2007 eingebucht. Somit auch erst Steuerabzug in 2007.
Wäre die Ware schon in 2006 geliefert worden, wäre die Rechnung in 2006 eingebucht worden. Damit Steuerabzug in 2006.
Hat denn die "gestresste Sachbearbeiterin" eine Erklärung dafür, dass die Rechnung in 2007 gehört?
Grüße
Anita
Oh mann.. wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ignorier meine Antwort.
Themaverfehlung. Sorry!
echo $begrüßung;
Mein Wissen mach kaum mehr aus, als ein Semester Buchhaltung Vorlesung, aber dort hat man uns erklärt, dass die Periodenabgrenzung sowohl am Entstehungsdatum, als auch am Datum der Zahlungsvorgänge festgemacht werden kann, hauptsache man macht es konsequent.
Ist das die Geschichte, bei der man beim FA beantragen kann, ob man nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Beträgen (bzw. deren Zeitpunkte) abrechnen darf?
echo "$verabschiedung $name";
Ich habe folgendes Problem. Ich werde momentan Quartalsweise Umsatzbesteuert. Das ändert sich mal von Jahr zu Jahr, weil irgendwas muss das Finanzamt ja zu tun haben. Ich habe in meiner Buchhaltung stets das Rechnungsdatum als Periodenzuordnung meiner Umsatzsteuer verwendet.
Bist Du Soll- oder Istversteuerer? Wenn Du es nicht weißt, frag das Finanzamt. Solltest Du Sollversteuerer sein, stelle unverzüglich den (formlosen) Antrag auf Istversteuerung nach § 20 UStG rückwirkend ab 2006. Das Amt muss diesem Antrag grundsätzlich zustimmen, auch rückwirkend. Umsatzsteuer wird dann erst mit Zahlungseingang bei Dir fällig und auch nur auf den Zahlbetrag.
Die Umsatzsteuer, die ich zum Beispiel im letzten Quartal von 2006 abzuführen hatte, steht als Ausgabe im Buch vom Jahr 2006, obwohl ich die Überweisung faktisch erst in 2007 getätigt habe.
Das ist eine andere Baustelle. Die Frage ist hier, wie Du Deinen Gewinn errechnest, ich vermute mal Einnahmen minus Augaben, also keine Bilanz. Damit würde die Umsatzsteuervorauszahlung für das letzte Quartal 2006 dann in die Kosten 2006 gehören, wenn Du sie innerhalb von 10 Tagen nach Ende 2006, also bis zum 10.01.2007, zur Zahlung angewiesen hast. Ansonsten gehören sie nach 2007.
Mein Wissen mach kaum mehr aus, als ein Semester Buchhaltung Vorlesung, aber dort hat man uns erklärt, dass die Periodenabgrenzung sowohl am Entstehungsdatum, als auch am Datum der Zahlungsvorgänge festgemacht werden kann, hauptsache man macht es konsequent.
Und zutreffend :) Dir stünde immer noch die Möglichkeit der freiwilligen Bilanzierung offen, dann kann die Dame nölen, soviel sie will. Ob's was bringt, kann ich nicht einschätzen.
Kann mich dieszbezüglich jemand beruhigen, dass ich dafür nicht gleich in den Knast gehöre?
Naja, deswegen geht keiner in den Bau ;)
Siechfred
Danke, der Hinweis mit dem Soll- und Istversteuerer war das Richtige.