Moin,
in der wissenschaftlichen Literatur ist es üblich, dass man aus anderen Werken zitiert mit Quellenangabe.
Ist das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
nein, solche Kurzzitate sind AFAIR ausdrücklich erlaubt. Ich weiß aber nicht, wie weit dieser "Freibrief" geht und unter welchen Voraussetzungen das gilt.
Die Bild-Zeitung titelte mal: "Wir sind Papst"
Habe ich durch Zitat der Überschrift das Urheberrecht des Blattes verletzt?
Nach meinem Rechtsempfinden nicht - aber das muss nichts heißen.
Ich habe neulich auch ein Beschwerdeschreiben an die Zentrale einer Supermarktkette gerichtet. Abgesehen davon, dass man auf meine konkreten Äußerungen gar nicht eingegangen ist und ich nur allgemeines Blabla zurückbekommen habe, wurde ich im letzten Absatz noch angeranzt: "<Name der Kette> ist eine geschützte Marke. Wir möchten Sie daher bitten, den Namen in Zukunft nicht mehr zu verwenden."
Hallo? Geht's noch? Was für einen Sinn hätte der geschützte Markenname, z.B. ALDI, wenn man ALDI nicht mehr beim Namen nennen dürfte?[*]
Und was ist, wenn ich aus einem Städteplan einen Schnippsel ausschneide mit der Angabe: "Skizze von [Anbieter des Plans]".
Genau dazu haben wir ein paar Threads weiter oben gerade eine sehr kontroverse Diskussion.
Schönes Wochenende noch,
Martin
[*] Nein, es war nicht ALDI, wo ich mich beschwert habe, das war jetzt nur ein beliebiges Beispiel.
Die beste Informationsquelle sind Leute, die jemand anderem versprochen haben, nichts weiterzuerzählen.
(alte Journalistenweisheit)