Hi,
Also meiner will die AUB ab dem ersten Tag sonst kann man gehen..... gibts gesetzliche Regelungen?
Nicht AM aber FUER den ersten Tag. (spaetestens am dritten Tag nach dem ersten Krankgemeldeten Tag) Das hatte ich noch nie anders. Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.
Dann kennst du mich nicht. ;-)
Da wo ich früher gearbeitet habe brauchte man erst ab dem 3. Krankheits-Tag ein ärztliches Attest.
Mittlerweile ist es für mich noch leichter, weil ich inzwischen Student bin.
mfG,
steckl