Hi,
Wenn du wissen willst, wie leicht es Studenten in diesem Zusammenhang haben, empfehle ich dir, dich einfach mal ohne vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung von einer Pflichtveranstaltung, Prüfung oder einem Abgabetermin fernzuhalten.
Da hast du recht. Aber sowas hatte ich in den ersten beiden Semestern bis jetzt eigentlich noch nicht.
Das einzige Fach, wo Anwesenheitspflicht war, war Englisch und da musste man nur 75% der Vorlesungen besucht haben um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Wenn man bei einer Klausur angemeldet ist und dann doch nicht antritt zählt es nicht als Fehlversuch, falls es der Erstversuch ist.
Wenn es nicht mehr der Erstversuch ist benötigt man allerdings was vom Arzt (oder sogar Amtsarzt, das weiß ich nicht genau), damit die Prüfung nicht als erneuter Fehlversuch gewertet wird. Aber das war bei mir bis jetzt noch nie der Fall, weil ich zum Glück alles beim ersten Versuch geschafft habe.
mfG,
steckl