Der Martin: Arzt ist der Meinung man sei nicht Krank

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Hallo,

Das einzige Fach, wo Anwesenheitspflicht war, war Englisch und da musste man nur 75% der Vorlesungen besucht haben um zur Prüfung zugelassen zu werden.

bei mir gab es im Studium gar keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen, allerdings haben die Profs "ihre Pappenheimer" nach einiger Zeit doch etwas gekannt. Wenn man also durch häufiges Fehlen auffiel, durfte man auch im Ernstfall nicht damit rechnen, dass der Prof seinen Ermessensspielraum zugunsten des Studenten nutzen würde.
Anwesenheitspflicht -oder besser, Teilnahmepflicht- gab es bei uns nur für die Laborübungen, die zu einigen Vorlesungen gehörten und die auch Voraussetzung waren, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Wenn man bei einer Klausur angemeldet ist und dann doch nicht antritt zählt es nicht als Fehlversuch, falls es der Erstversuch ist.

Oh. Das ist aber eine sehr studentenfreundliche Regelung, habe ich bisher noch nicht gehört.

Wenn es nicht mehr der Erstversuch ist benötigt man allerdings was vom Arzt (oder sogar Amtsarzt, das weiß ich nicht genau), damit die Prüfung nicht als erneuter Fehlversuch gewertet wird. Aber das war bei mir bis jetzt noch nie der Fall, weil ich zum Glück alles beim ersten Versuch geschafft habe.

Als ich einmal gegen Semesterende (kurz vor den Prüfungen) eine Grippe bekam, war das der einzige Fall, dass ich den Arzt gebeten habe, mir *irgendwas* zu verschreiben, was mich kurzfristig wieder auf die Beine bringt, auch auf die Gefahr hin, dass ich zwei Wochen später richtig flachliege. Normalerweise stehe ich eher auf dem Standpunkt: Lass das körpereigene Immunsystem ruhig allein damit klarkommen. Aber durch die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen hätte ich praktisch das Semester verschenkt.

So long,
 Martin

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Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.