Hallo.
bei mir gab es im Studium gar keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen, allerdings haben die Profs "ihre Pappenheimer" nach einiger Zeit doch etwas gekannt. Wenn man also durch häufiges Fehlen auffiel, durfte man auch im Ernstfall nicht damit rechnen, dass der Prof seinen Ermessensspielraum zugunsten des Studenten nutzen würde.
Das ist eine gängige und meines Erachtens die beste Verfahrensweise.
Anwesenheitspflicht -oder besser, Teilnahmepflicht- gab es bei uns nur für die Laborübungen, die zu einigen Vorlesungen gehörten und die auch Voraussetzung waren, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Ich kenne so etwas auch aus dem Labor oder dem Studio. Da wurde mit wertvollen Geräten oder gefährlichen Substanzen gearbeitet, sodass man die Einführung nicht nur empfehlen wollte, sondern dazu verpflichtet hat. Ich persönlich halte das für nachvollziehbar und angemessen.
Als ich einmal gegen Semesterende (kurz vor den Prüfungen) eine Grippe bekam, war das der einzige Fall, dass ich den Arzt gebeten habe, mir *irgendwas* zu verschreiben, was mich kurzfristig wieder auf die Beine bringt, auch auf die Gefahr hin, dass ich zwei Wochen später richtig flachliege. Normalerweise stehe ich eher auf dem Standpunkt: Lass das körpereigene Immunsystem ruhig allein damit klarkommen. Aber durch die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen hätte ich praktisch das Semester verschenkt.
Nur wie es Professor Murphy so will, leidet die Konzentration eben doch unter der Erkrankung, führt zu schlechten Noten, und mit genau denen wollte man sich eigentlich irgendwo bewerben.
MfG, at