Die Telekom hat bereits mehrfach versucht, Anspruch auf die Farbe Pink zu erheben, glücklicherweise vollkommen erfolglos.
Wenn ihr das Markenzeichen der Telekom, das rosa "T" imitiert hättet, wäre das eine Sache, die Verwendung der Farbe im allgemeinen jedoch kann die Telekom nicht unterbinden.
Sollte Euch dennoch ein anwaltliches Schreiben ins Haus flattern, dann gilt folgendes:
- wenn es kein Einschreiben ist, ist es auf dem Postweg verloren gegangen ;-)
- wenn es ein Einschreiben sein sollte, auf keinen Fall etwas unterschreiben und zurückschicken. Wartet auf Antwort vom Gericht - falls denn eine kommt, denn angesichts der Sachlage (insbesondere die Präzedenz berücksichtigend) wird kaum ein Gericht das Verfahren auch nur eröffnen.
Gruß, LX