Jens Holzkämper: Frage zu rechtlichem Aspekt beim Anbieten von Gewinnspielen

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Tach,

Wollte nur mal wissen ob jemand weiß wie es sich verhält (rechtlich) wenn man auf seiner Seite ein kleines Gewinnspiel anbietet. Also, ist es überhaupt erlaubt?
Es soll verschiedene Sachpreise geben (hauptsächlich Laptops).
Jeder User der sich registriert muss einen Euro teilnahmegebühr bezahlen.

"Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar." - Quelle

Die Genehmigung ist in Deutschland meines wissens Ländersache.

Ohne Teilnahmegebühr wäre das ganze eher ein nicht genehmigungspflichtiges Preissausschreiben.

mfg
Woodfighter