LX: Frage zu rechtlichem Aspekt beim Anbieten von Gewinnspielen

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Glücksspiele sind solche, bei denen ein Einsatz erforderlich ist. Ich nehme an, mit Gewinnspiel ist eher das klassische Preisausschreiben gemeint. Dabei solltest Du den Hinweis nicht vergessen, dass der Rechtsweg (Einklagen des Preises durch jemanden, der nicht gewonnen hat) ausgeschlossen ist.

Ansonsten bleibt das ganze relativ unbedenklich, solange Du bei der Gestaltung des Preisausschreibens nicht Urheberrechte Dritter verletzt, Verfassungswidrige Äußerungen machst oder beleidigend wirst.

Gruß, LX

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