paeonia: Impressumspflicht für Login-Seite einer Webanwendung

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Guten Morgen Ihr alle,

ich habe für mein Büro einen Internetauftritt gestaltet, natürlich mit Impressum.

Nun hat unser Büro eine Webanwendung entwickelt, die für registrierte Kunden zur Verfügung steht. Bei entsprechender Auswahl der Suchbegriffe ist die Login-Seite über Google erreichbar. Außer dem Login und dem Namen der Anwendung ist auf der Seite nichts zu sehen. Der Login steht direkt auf der Startseite www.domain.de. (Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt, ich versuche gerade, den Chef davon zu überzeugen, daß das nicht sinnvoll ist.)

Impressum trotzdem notwendig? Für diesen Spezialfall habe ich leider keine Aussage gefunden, weder im TMG noch in meinem e-book zum Thema, das auch schon etwas veraltet ist.

Danke schon mal für Eure Antworten sagt paeonia