LX: Impressumspflicht für Login-Seite einer Webanwendung

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Guten Morgen!

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens 2 Mausklicks erreichbar sein*, von der Startseite mit nur 1 Klick. Wenn Dein Login einen Link auf die Startseite bringt, von der aus das Impressum erreichbar ist, reicht dies aus, um im Zweifelsfall vor Gericht zu bestehen.

*insbesondere bei Popups wird diese Ausnahme gerne gemacht und ist auch zulässig.

Möglicherweise reicht es jedoch nicht, um zu verhindern, dass ein gelangweilter Anwalt zumindest versuchen könnte, Dich abzumahnen - auch wenn er im Unrecht ist. Wenn Du jedes Risiko vermeiden willst, bringst Du einfach einen kleinen Link irgendwo auf der Seite an.

Gruß, LX