Angabe von Honorar / Preisen auf Webseite
freiberufler
- recht
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Hallo,
ich habe irgendwie im Kopf, dass man auf Webseiten aus Gründen des Wettbewerbes keine konkreten Preise nenne darf. Z.B. sagt einem am Telefon ein Ersatzteilhändler auch keinen Preis. Stimmt das oder ist das Unfug? Konnte leider nichts aussagekräftiges finden ...
Gibt es da unterschiedliche Regelungen für Freiberufler (z.B. Lektor) und Gewerbetreibenden (z.B. Webseitenersteller/-programmierer)?
Dank & Gruß
Du sollst einfach aufpassen das du keine Nettopreise öfentlich lesbar zu Verfügung stellst, sonst kannst du sich bald auf einige Abmahnungen freuen. Also, nur im geschütztem Bereich oder extra per Anmeldung.
Mit Bruttopreisen sehe ich kein Problem.
Kaster
Hallo Kaster,
mich würde mal interessieren wo du das her hast? Wieso um gottes willen sollte man keine Nettepreise veröffentlichen dürfen? Gerade beim Webdesign ist das doch eher interessant als der Bruttopreis da die meisten Kunden wohl Geschäftskunden sein werden.
Es sollte natürlich dabeistehen ob inkl. oder exkl. MWSt.
gruß
Alex
Hi Alex!
Lies dir bitte die Links durch, die ich hier angegeben habe:
https://forum.selfhtml.org/?t=168055&m=1096319
Insbesondere §1 Abs. 1 - vergleiche auch im Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung
Herb, oder?
Viele Grüsse,
Richard
Hallo Kaster,
mich würde mal interessieren wo du das her hast? Wieso um gottes willen sollte man keine Nettepreise veröffentlichen dürfen? Gerade beim Webdesign ist das doch eher interessant als der Bruttopreis da die meisten Kunden wohl Geschäftskunden sein werden.
Ich wurde vor einigen Jahren abgemahnt wegen unlauteren Wettbewerbs. Genau deswegen. Die Begründung (in etwa): "Mit öffentlichem Nettopreis, sagt man vorsätzlich den Kunden, ich bin billiger als die Konkurenz. Und die Kunden gehen selbsverständlich von einem Bruttopreis aus.". Plausibel oder nicht, so war es. :)
Es sollte natürlich dabeistehen ob inkl. oder exkl. MWSt.
Für dich und mich ist das natürlich, für den 'freiberufler' vielleicht nicht. Deswegen habe ich geraten leiber mal nicht mit Nettopreisen nach Außen zu gehen. Wenn man verklagt wird oder Abmahnung schon im Haus steht, dann kann man um Buchstabengröße streiten, die Gerichtskosten oder Abmahngebühr ist man schon los.
Also lieber vorsichtig damit.
gruß
Alex
bye
Kaster
Hi freiberufler!
Also da wüßte ich nicht, was den Wettbewerb einschränkt - im Gegenteil, die Nennung des Preises für eine Leistung ermöglicht dem interessierten Kunden doch erst einen Vergleich (und somit Wettbewerb).
Unlauter würde das nur sein, wenn du die angegebenen Preise nachher nicht gibst...
Ich sehe in dem genannten Bereich (Webseitenersteller) aber keine sinnvolle Möglichkeit, einen Preis anzugeben (der Aufwand für die Erstellung einer Seite bestimmt doch den Preis, oder?) - höchstens ein Stundensatz wäre möglich, dieser ist aber wieder aufgrund des nicht angegebenen, unbekannten Zeitbudgets nicht aussagekräftig. Und dann ist ja auch entscheidend, was gemacht werden soll; eine Stunde reines html generieren kann/muß man wohl billiger verkaufen, als wenn js/php/perl/datenbank/xml/xsl/ajax usw. mit für die Seitenrealisierung notwendig sind.
Grüsse,
Richard
Moin!
ich habe irgendwie im Kopf, dass man auf Webseiten aus Gründen des Wettbewerbes keine konkreten Preise nenne darf. Z.B. sagt einem am Telefon ein Ersatzteilhändler auch keinen Preis. Stimmt das oder ist das Unfug? Konnte leider nichts aussagekräftiges finden ...
Das ist Unfug. Allerdings gibt es zur Preisauszeichnung auch gewisse rechtliche Vorgaben, die natürlich einzuhalten sind.
Gibt es da unterschiedliche Regelungen für Freiberufler (z.B. Lektor) und Gewerbetreibenden (z.B. Webseitenersteller/-programmierer)?
Nein, Preisangaben sind unabhängig von der rechtlichen Stellung des Wirtschaftsteilnehmers.
- Sven Rautenberg
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Werde also auf die Brutto-Angabe achten ... Im Webbereich ist ein individuelles Angebot immer vorzuziehen, klar. Aber bestimmte Leitsätze kann man schon geben. Ich hatte mal irgendwo eine Seite gesehen, da war tabellarisch aufgeführt, was einzelne Punkte kosten - für den Kunden sicherlich nicht schlecht.
Grüße!
Hi nochmal!
Ich hab hier noch einen netten link für dich:
http://bundesrecht.juris.de/pangv/index.html
Interessant fand ich noch Forderung §1: "ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen."
Das könne unter Umständen für Gewerbetreibende auch von interesse sein.
Gute (Basis-)Infos findet man auch hier:
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/index.html
Grüsse,
Richard