Hallo Sven
Sehe ich nicht so. Irgendwelche AGB zu bestätigen schließt ja noch keinen Vertrag. AGB sind ja allerhöchstens ZUSÄTZLICH ein möglicher wirksamer Bestandteil eines Vertrages (sofern sie wirksam eingeschlossen werden - darüber dürfen sich aber Juristen streiten).
Dochdoch, das geht schon, dass hier ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. Zum Beispiel könnte er schreiben dass er dort Bilder anbietet die die Leute sich downloaden können. Er kann dann regeln, dass die bilder privat aber nciht kommerziell genutzt werden dürfen. Wenn man an die Bilder definitiv nicht rankommt ohne die AGB zu bestätigen ist das hier schon möglich, rechtswirksam und evtl auch nützlich.
Der Vertrag entsteht dadurch, dass der Nutzer anklickt, dass er mit den AGB einverstanden ist und auf die Seite will.
(Studiere etwas, dass in die Richtung von Jura geht. Also darf ich mich drüber streiten :P)
Die Frage aber ist ja, was für ein Vertrag hier geschlossen worden sein soll. Ich kann keinen erkennen.
Also mein oben genanntes Beispiel wäre ein solcher Vertrag wo es auch realistisch wäre. Natürlich muss diese AGB Seite so aufgebaut sein dass sie ansprechend und nicht abschreckend ist. Erreicht er das, so hat er was er will.
Meine erste Vermututng war, dass er diesen LG Hamburg Disclaimer dort unterbringen will. Aber dann können wir ihm ja immer noch sagen, dass das Unfung ist.
mfg
Alex