Hello,
Dochdoch, das geht schon, dass hier ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. Zum Beispiel könnte er schreiben dass er dort Bilder anbietet die die Leute sich downloaden können. Er kann dann regeln, dass die bilder privat aber nciht kommerziell genutzt werden dürfen. Wenn man an die Bilder definitiv nicht rankommt ohne die AGB zu bestätigen ist das hier schon möglich, rechtswirksam und evtl auch nützlich.
Der Vertrag entsteht dadurch, dass der Nutzer anklickt, dass er mit den AGB einverstanden ist und auf die Seite will.
Kann denn ein Vertrag zwischen zwei Partnern entstehen, bei denen sich der eine anonym zurückhält?
Wenn das so ist, ist das für den Webanbieter aber nicht unbedingt sehr gesund.
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg