Maxx: Kontaktformular im Impressum ersetzt eine E-Mailadresse nicht

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Hi,

Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht", sondern schlicht "dauerhaft"/"andauernd"/"nicht nur eben mal für'n paar Tage online und dann wieder weg".

TMG § 5 Absatz 1
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien ...

Warum erwähnt der Gesetzgeber im Zusammenhang mit "geschäftsmäßig" dann  "in der Regel gegen Entgelt"?

Grüße,

Jochen

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