Hi,
Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht", sondern schlicht "dauerhaft"/"andauernd"/"nicht nur eben mal für'n paar Tage online und dann wieder weg".
TMG § 5 Absatz 1
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien ...
Warum erwähnt der Gesetzgeber im Zusammenhang mit "geschäftsmäßig" dann "in der Regel gegen Entgelt"?
Grüße,
Jochen
Kritzeln statt texten: