die Frage wäre aber: wer bezahlt denn in der Mittagspause die Bandbreite für die Recherche und das Gerät, daß privat genutzt wird?
Diese Frage wird im Arbeitsvertrag geregelt. Und wenn da nichts drinsteht, gibt es mittlerweile einige Musterurteile zum Thema.
Meine Frage ist eher, wieso ein Arbeitgeber dem Ex-Arbeitnehmer noch eine reinwürgen will. Denn immerhin wird nicht versucht, nachzuweisen, ob der Ex-Arbeitnehmer unerlaubt gesurft ist, sondern mal will nachweisen, dass er explizit Pornografie u.ä. aus dem Netz gesaugt hat.
Ersteres halte ich für legitim, letzter einen Eingriff in die Privatsphäre. Und wenn ich richtig informiert bin, muss eine solche Überwachung von Arbeitsplatzrechnern vorher dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. "Stille" Überwachung ist nicht erlaubt. Und ich hoffe, es bleibt so (und das, obwohl ich auch Arbeitgeber bin)