chefffe: Suche Software für PC Scan: Porno usw

Hallo

Ich suche für meinen Chef eine Software, mit welcher man einen PC auf Pornos, Porno-Seiten, Chats, Chat-Seiten usw scannen kann. Wir benötigen, um einen PC eines ehemaligen Angestellten zu scannen und zu prüfen, ob er nicht während der Arbeitszeite im Netz auf Pornoseiten, Chats oder so war.

Kennt jemand so ein Programm?

Gruss

  1. Hi

    Kennt jemand so ein Programm?

    sollte es ein unbedarfter User sein, sollte der Windows Explorer reichen um im Chache des Browsers und der Internet Explorer um im Verlauf kompromitierendes Material zu finden.

    Sollte der User jedoch versierter sein, wird er den Verlauf und den Cache geleert haben und es wird nichts zu finden sein.

    Gruß
    Ole
    (8-)>

    --
    Das Wort Vegetarier kommt aus dem Indianischen und bedeutet: Zu dumm zum Jagen.
  2. Hallo!

    Ich suche für meinen Chef eine Software, mit welcher man einen PC auf Pornos, Porno-Seiten, Chats, Chat-Seiten usw scannen kann. Wir benötigen, um einen PC eines ehemaligen Angestellten zu scannen und zu prüfen, ob er nicht während der Arbeitszeite im Netz auf Pornoseiten, Chats oder so war.

    Kennt jemand so ein Programm?

    Warum interessiert euch das? Und wenn ihr auf soetwas drauf kommt, was wollt ihr dann machen?

    Damit solche Sachen auch nur annähernd vor Gericht halten, müsstet ihr das von IT Forensikern machen lassen.
    Wer sagt, dass ihr nicht im Nachhinein an dem Computer herumgefummelt habt um dem ehem. Angestellten irgedwas unterzuschieben?

    mfg
      frafu

    1. Warum interessiert euch das? Und wenn ihr auf soetwas drauf kommt, was wollt ihr dann machen?

      Das frage ich mich allerdings auch. Klingt verdächtig danach, jemandem, der ohnehin schon nicht mehr da ist, noch sinnlos eins reinzuwürgen.

      Damit solche Sachen auch nur annähernd vor Gericht halten, müsstet ihr das von IT Forensikern machen lassen.
      Wer sagt, dass ihr nicht im Nachhinein an dem Computer herumgefummelt habt um dem ehem. Angestellten irgedwas unterzuschieben?

      Allerdings könnte er auch jetzt einfach behaupten, dass ihm im Nachhinein etwas untergejubelt werden soll. Ich denke nicht, dass die Forensiker sowas ausschließen könnten. Ist aber graue Theorie, denn für den hier vorgelegten Fall ist sowas sicher zu teuer.

      --
      Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
      Self-Code: sh:( ch:? rl:( br:> n4:( ie:{ mo:) va:) de:> zu:} fl:| ss:| ls:~ js:|
  3. Kennt jemand so ein Programm?

    Hoffentlich nicht.
    Ich finde das ist ne absolute Frechheit. Auch auf einem Arbeitsrechner gibt es eine gewisse Privatsphäre und die finde ich, sollte man auch beachten.

    Was wenn er sich in seiner Mittagspause über Potenzsteigernde Mitteln informiert hat? Das geht euch einfach nichts an.

    Ihr hattet während seiner aktiven Zeit bei euch die Möglichkeit zu prüfen ob er seine Arbeit macht oder nur in der Gegend rum surft. Und wenn dann müsst ihr auch nur wissen ob er unerlaubt im Netz unterwegs war, aber niemals wo!

    Gruß
    Andreas

    1. Hallo,

      Was wenn er sich in seiner Mittagspause über Potenzsteigernde Mitteln
      informiert hat? Das geht euch einfach nichts an.

      die Frage wäre aber: wer bezahlt denn in der Mittagspause die Bandbreite für die Recherche und das Gerät, daß privat genutzt wird?

      Chräcker

      --
      Erinnerungen?
      zu:]
      1. die Frage wäre aber: wer bezahlt denn in der Mittagspause die Bandbreite für die Recherche und das Gerät, daß privat genutzt wird?

        Diese Frage wird im Arbeitsvertrag geregelt. Und wenn da nichts drinsteht, gibt es mittlerweile einige Musterurteile zum Thema.

        Meine Frage ist eher, wieso ein Arbeitgeber dem Ex-Arbeitnehmer noch eine reinwürgen will. Denn immerhin wird nicht versucht, nachzuweisen, ob der Ex-Arbeitnehmer unerlaubt gesurft ist, sondern mal will nachweisen, dass er explizit Pornografie u.ä. aus dem Netz gesaugt hat.

        Ersteres halte ich für legitim, letzter einen Eingriff in die Privatsphäre. Und wenn ich richtig informiert bin, muss eine solche Überwachung von Arbeitsplatzrechnern vorher dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. "Stille" Überwachung ist nicht erlaubt. Und ich hoffe, es bleibt so (und das, obwohl ich auch Arbeitgeber bin)

        1. Hallo,

          Diese Frage wird im Arbeitsvertrag geregelt. Und wenn da nichts drinsteht,
          gibt es mittlerweile einige Musterurteile zum Thema.

          ...so ist es. Und da wir den konkreten Fall nicht wissen, und er uns auch eigentlich nicht angeht, "ist diesbezüglich" also noch "alles drin" an guten Gründen zur Recherche.

          Chräcker

          --
          Erinnerungen?
          zu:]