Hi,
Es gibt ja auch Möglichkeiten, zu verhindern, das Bilder auf Webseiten kopiert werden. Trotzdem ist es strafbar, Bilder ohne Schutz zu kopieren.
Das wird sich in diesem konkreten Fall noch erweisen (wobei es hier ja nicht um eine "Kopie" geht, sondern um eine "Nachbearbeitung"). Und ganz bestimmt nicht in Hamburg ...
... mit ihren teilweise doch arg "lustigen" Urtteilen ...
Wer in einen Gemeinschaft kommt und es nicht für nötig hält, sich über deren Regeln zu informieren,
Ich frag dich genauso wie alle anderen: Wo steht die Regel geschrieben, dass Google das darf, was es tut und andere dürfen es nicht? Nur weil du es schreibst, ist es noch lange nicht wahr.
Natürlich nicht. Und ich kann mir auch vorstellen, daß der Kläger letztinstanzlich gewinnen wird. Ich kann mir aber auch vorstellen, daß der Kläger letztinstanzlich verlieren wird. Aber ich schrieb ja ausdrücklich, daß der rechtliche Aspekt *nicht* Teil meiner Meinungsbildung über diesen Idioten ist ...
Was die Justiz angeht: Der BGH hat AFAIR bereits die Notwendigkeit der Suchmaschinen bei Texten bestätigt. Wer Text ohne spezielle Maßnahmen ins Netz stellt, wird also damit leben müssen, daß die Texte gespidert, indiziert und für die Suche genutzt werden.
Hier ist der rechtliche Schritt zu einer Bildersuche IMHO ziemlich klein (auch die Google-Trffer-Umfeld-Anzeige könnte man ja quasi als Text-Thumbnail bezeichnen).
Auch ist zu bedenken: Das Urheberecht ist ein "absolutes Recht". Und als solchem werden ihm "Schranken" auferlegt. Das ist der Preis der "Absolutheit" (Du erinnerst Dich? Schon im Grundgesetzt heißt es: "Eigentum verpflichtet"). Eine der Schranken ist das Zitatrecht. Eine andere, das Recht, geschützte Werke (in gewissem Umfang) auch weiterzuverarbeiten.
Alles zw. "verboten" & "erlaubt" ist im Endergebnis möglich, und obliegt nur der Interpretation des BGH (vor dem das mal irgendwann landen wird, sollte der Kläger nicht vorher die Segel streichen).
Ich persönlich tippe übrigens darauf, daß der BGH zugunsten von Google entscheiden wird - zumindest prinzipiell. Und ich könnte mir auch vorstellen, daß sich eine Aussage wie "Nutzbarkeit des Webs" im Urteil finden wird. Lesen wir also in ein paar Jahren hier im Archiv nach ... :)
Gruß, Cybaer
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)