und im technisch vorgesehenen Rahmen benutzt werden,
Und wer definiert diesen? Google?
Ich bitte um eine Quellenangabe, die mir bestätigt, dass es technisch vorgesehen ist, dass eine Privatfirma daten von fremden Webseiten speichern darf.
Das Eindringen in geschützte Server oder Verbindungen halte ich allerdings auch für rechtswidrig. Da würde dann Dein Vergleich eventuell sogar zutreffen.
Wenn meine Haustür offensteht, ist es trotzdem nicht erlaubt, ungefragt einzutreten. Und wenn Google ohne gesonderte Erlaubnis etwas aus meiner Wohnung mitnimmt, ist das nicht in Ordnung. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob ich Google reingebeten habe oder nicht.
Wenn Google meine Seiten speichern darf und diese Inhalte auf der eigenen Seite veröffentlicht, darf ich das mit jeder anderen Webseite auch. Denn Google muss sich an die gleichen Gesetze halten, wie ich.
Auch hier bitte ich um eine Quellenangabe, nach der Google sich nicht an Urheberrechte halten muss und ungefragt Daten von fremden Domains auf der eigenen Domain (und zwar kommerziell) anbietet.