Hallo Mega,
Wieso sollte das auf eine Firma zutreffen, die diese Daten zum Eigennutz (nämlich zum Verkauf der Werbung, Google ist kein Samariter, der alles nur für die User tut) speichert und anderen zugänglich macht.
Eigennutz ist absolut zulässig an der Stelle, das spielt für den Paragraphen keine Rolle.
Das würde den Datenschutz adabsurdum führen, denn diese Auslegung würde sich auf jede Firma (vorallem Callcenter u.ä.) übertragen lassen.
Urheberrecht hat nichts mit Datenschutz zu tun. Datenschutz greift für nicht öffentliche Daten die zudem idR. kaum urheberrechtlich schützenswert sind (außer Du hast einen sehr originellen Namen...).
Du willst einen Proxy doch nicht noch immer mit Google vergleichen, oder?
Nur in Bezug auf die Legalität eines Cachingverfahrens. Ein solches ist definitiv erlaubt. Google dürfte z.B. cachen um die Suche durchzuführen, ohne die Daten direkt herauszugeben. Für das herausgeben der Daten ist der Paragraph etwas enger formuliert, deswegen bin ich mir da nicht so sicher. Außerdem speichert Google eben doch sehr lang, das ist evtl. nicht mehr im Sinne des Gesetzes.
Dann sind wir wieder an dem Punkt, wo ich teile frmeder Seiten ohne Probleme auf der eigenen nutzen kann ohne eine Genehmigung einzuholen.
Klar, darf man ja, z.B. für den Übersetzungsdienst.
Man darf sie eben nicht in eigenen Inhalt integrieren bzw. als eigenen Inhalt darstellen.
Das macht ein Proxy, Google macht aber was anderes.
Was genau macht es anders? Mir fällt da ein:
- Speichert länger?
- Zugriff per Web
- Zugriff per Suchfunktion
- Dient nicht im engeren Sinne der Zugänglichmachung über ein Netzwerk.
Letzter Punkt ist wahrscheinlich der kritischste.
Google zweigt aber erstmal die Daten an, die _nicht_ vom Original kommen. Denn sonst gäbe es nicht tausende toter Seiten bei Google.
Aber sie kamen mal vom Original, diesen Effekt gibt es auch bei Proxies u.ä.
Das ändert meine Meinung nicht, dass niemand etwas ungefragt verarbeiten darf, worauf ich das Urheberrecht habe.
Wenn "verarbeiten" "auswerten" heißt, ist das erlaubt, das gehört nicht zu den Verwerungsrechten, über die der Urheber entscheidet. Wenn er es veröffentlicht, darf man es auswerten.
Das ist, was den Suchmaschinenindex legal macht, selbst wenn alle anderen Funktionen unzulässig sein sollten.
Das tut Google aber nicht. Weder bei Bilder noch bei Webseiten. Beides wird auf eigenen Server gespeichert und auch von dort abgerufen.
Ja, Caching eben. Nach deiner obigen Äußerung zur Übersetzung wäre es ok, das Bild jedes mal herunter zu laden und zu skalieren. Das geht aber aus Performancegründen nicht, deswegen ist es technisch notwendig, eine gewisse Zeit zu Cachen.
Der Googlecache ist im Grunde nicht notwendig, wenn die Seite verfügbar ist, kann man auch direkt drauf zugreifen. Für die Bildersuche gilt das aber nicht, ohne Thumbnails ist die Trefferansicht praktisch unbrauchbar.
Aber ich denke, wir wissen beide, welche Meinung der andere vertritt und IMO ist ziemlich alles gesagt.
Ja, wahrscheinlich.
In jedem Fall werde ich das Thema weiterverfolgen und ein Urteil abwarten.
Ja, bleibt spannend. Zögert die Diskussion aber wohl etwas hinaus...
Grüße
Daniel