Hallo Mega,
Deine Aussage war:
Diese unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und benötigen daher zur Veröffentlichung eine explizite Genehmigung.
Das ist in der Absolutheit falsch. Zitieren in Texten von anderen Texten zum Thema ist zulässig. Das geht direkt auch aus dem Gesetz hervor und ist in der Praxis auch unumstritten.
Damit habe ich Deine Aussage durchaus wiederlegt, auch wenn es Fälle gibt, für die sie stimmt.
Sorry, aber eine Vermutung ist für mich kein Beleg, dass ich mich irre.
Vermutungen stelle ich an bezüglich Google, da mir dazu keine Urteile bekannt sind und wohl noch keine gefestigte Rechtssprechung existiert.
Ich kann also nicht belegen, dass das zulässig ist. Ich kann aber belegen, dass die Situation rechtlich nicht eindeutig ist. Du behauptest, sie wäre eindeutig, folglich irrst Du.
Der Witz dabei ist, wenn ich ein Zitat veröffentliche, ist das immer zu einem bestimmten Zweck.
Hast Du den Gesetzestext wenigstens mal gelesen und darüber nachgedacht?
"sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist" steht da.
Der Zweck muss die Veröffentlichung also rechtfertigen, d.h. das gesellschaftliche Interesse etwas zu diesem Zweck zu zitieren muss die Schutzansprüche des Urhebers überwiegen. Ob das der Fall ist, wird durch die Rechtssprechung entschieden. Bis sich da eine Sichtweise etabliert, dauert üblicherweise einige Zeit (z.B. bis das Thema vor dem BGH gelandet ist). Beim Thema "Artikel" ist das bereits geschehen, beim Thema Suchmaschinen noch nicht.
Nun kann man also nur mutmaßen, wie sich das entwickeln könnte. Die entscheidende Frage dafür ist, wie groß ist die gesellschaftliche Bedeutung von Trefferanzeigen von Suchmaschinen. Ich würde das durchaus als dem Zitieren in Artikeln entsprechend einschätzen. Ohne solche trefferanzeigen werden Suchmaschinen deutlich schlechter benutzbar, Suchmaschinen sind eminent wichtig für das Web und damit für die Gesellschaft. Du darfst nun gerne dagegen argumentieren, warum das nicht wichtig sein soll. Letztenendes bleibt aber einfach die Rechtsprechung abzuwarten.
Und wenn es nur zum Füllen meiner Webseite ist.
Ja, daran, dass Du Dir, wegen der Sprüche auf Deiner Webseite, toll vorkommst, hat die Gesellschaft eben ein eher untergeordnetes Interesse.
Es ist eben ein Zweck, aber kein besonderer und rechtfertigen tut er schon gar nichts um es mit den Worten des Gesetzes zu sagen.
Grüße
Daniel