Hallo Mega,
Dennoch gilt das Urheberrecht bis 70 jahre nach dem Tod. Und in dieser Zeit wäre dein gepostetes Zitat eine unerlaubte Veröffentlichung.
Nun, immerhin habe ich zu einem besonderen Zweck zitiert, nämlich um im Rahmen eines Artikels ein Beispiel zu geben. Das ist immerhin schon besser, als eine Zitatsammlung.
Aber ja, möglicherweise wäre es das. Nur sagt das über Trefferlisten leider immer noch nichts aus.
Grüße
Daniel