Hallo Mega,
Nein, aber dann würden reichlich Prozesse folgen. Und diese würden etwas ändern.
Nun, vielleicht.
Der TÜV verhindert auch, dass ich geile Custombikes baue, obwohl das in anderen Ländern kein Problem ist.
Ja, vermutlich sind die Gesetze da aber auch einfach strenger als beim Urheberrecht. Außerdem muss man Fahrzeuge zulassen, Webanwendungen eben nicht.
Du siehst also, andere haben die gleichen Probleme, können sich aber nicht darüber hinwegsetzen, wie Google es tut.
Große Autokonzerne können sich auch nicht über die Zulassungsregeln hinwegsetzen, sie können sie allenfalls durch Lobbyarbeit beeinflussen...
Google operiert auf einem für das Recht immer noch neuen Markt. Selbst wenn sie teilweise nicht im Recht sind (bei der Archivansicht könnte ich mir das z.B. durchaus vorstellen), ist das nicht unbedingt gleich verwerflich. Man darf durchaus einen andere Rechtsauffassung vertreten und sich dann durch Urteile eines besseren Belehren lassen, es geht ja um Zivilrecht.
Was aber verhindertt wird, weil Google ungefragt alles indexiert.
Wieso? An robots.txt halten sie sich doch?
Und wieso bietet dann Google die Möglichkeit, genau festzulegen, wie indexiert wird?
Um Rechtstreite zu vermeiden, aber es gibt ja keinen (etablierten) Standard, der das ermöglicht. Das geht nur Suchmaschinenspezifisch.
Ich meine jetzt, wie ausgewertet wird. Sprich Suche, Archivansicht, Bildersuche etc. zu beschränken, was ausgewertet wird, kann wie gesagt sinnvoll sein.
Wenn du glaubst, solche Firmen gehen nur in Berufung, weil sie glauben im recht zu sein, bist du in dem Punkt etwas naiv.
Sicher ist das nicht immer der Fall, allerdings ist es idR. eine dumme Idee, einen Prozess durch die Instanzen zu treiben, wenn man nicht glaubt, im Recht zu sein. Dann hat man am Schluss ein BGH-Urteil das womöglich noch über den Einzelfall hinauswirkt und das war's dann.
- warten auf einen Richter, der "im eigenen Interesse" entscheidet
Naja, die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt mit höheren Instanzen und es gibt derer ja auch nur drei. Üblicher ist da die Strategie "Amtsgerichtseinzefallentscheidung schlucken" und ansonsten im Wesentlichen so weiter machen und geschickt das Gericht auswählen, falls das beeinflussbar ist, auch bekannt als Mehdorn-Ansatz. Höhere Instanzen sind wie gesagt meist nicht so hilfreich, evtl. eine zum LG/OLG aber kaum zum BGH.
Grüße
Daniel