Hallo Detlef,
Bei Bildern hast du fast schneller eine Abmahnung als du sie reingestellt hast und um ein Beispiel zu geben, eine Kunde wollte von mir eine Metasuchmaschine aufgebaut bekommen, nach Abmahnungen von Google und Altavista, haben wir das Projekt beerdigen müssen.
Habt ihr euch dabei an die Angaben in der jeweiligen robots.txt der Suchmaschinen gehalten?
Natürlich nicht, wer schreibt vor das man sich daran halten muss?
So sieht es nämlich aus, die dürfen unsereins aber nicht.
Halten sich die sich nicht an die Angaben in der robots.txt?
Einige Suchmaschinen/Spider halten sich daran, andere nicht.
Listen die Suchmaschinen Seiten, bei denen das Spidern mittels robots.txt verboten wurde?
Einige Ja, andere Nein. Wenn es hier um ausschliesslich um Google geht, ja offiziell erkennen sie eine Ablehnung durch eine robots.txt an. Und archive.org, erkennen die das auch an? Und was wenn archive.org und deren Datansätze irgendwann google gehören?
Es kann nicht richtig sein, einen expliziten Aussperrhinweis, der keinerlei technische oder echte gestzliche Grundlage bietet, anzubringen, sondern es müsste umgekehrt sein. Verboten = default, Erlaubt = optional.
Wenn ja, hast du diese verklagt?
sinnlos.
Haben diese gewonnen?
Bis so ein Prozess entschieden ist, vergeht endlos viel Zeit und je nach Land enorm viel Vorkasse.
Timo