Hallo :)
findest du nicht, dass die ethisch realistyschtste entscheidung, das behalten des kindes ujnd das verlassen der mutter wäre? denn das kind kann nix für, die frau hat aber jeglichen anspruch auf vertrauen verloren. und haushalt mit einer person der man nicht traut zu führen? ist was für verliebte, mosachisten und paranoiker.
Du meinst, der Mann lässt sich von der Frau/Mutter scheiden, ohne dem Kind und auch ohne vor Gericht zu sagen, daß er nicht der Vater ist? Und die Mutter sagt auch nichts? Dann müssten sich die beiden aber sehr einig sein ...
Ich denke, dass so eine Entdeckung in sehr vielen Fällen dazu führt, dass die Ehe zerbricht und die Mutter mit dem Kind allein zurückbleibt.
Wird die Nichtvaterschaft aufgedeckt, kann der Mann das Kind nicht behalten.
Er ist ja auch nicht mehr zum Unterhalt des Kindes verpflichtet.
Und wenn die Mutter das Kind nicht gerade selbst loswerden will, wird sie es dem Nicht-Vater auch nicht überlassen.
Um den Problemen aus dem Wege zu gehen, wollten einige Politiker bis vor kurzem ja verbieten, dass misstrauische Väter Gentest an den eigenen Kindern vornehmen lassen dürfen gegen den Willen der Mutter.
Was ist, wenn der Verdacht zwar groß ist, der Gentest aber den Ehemann doch als genetischen Vater ausweist? Wie verhält sich da die Mutter, die so verdächtigt wird? Was ist, wenn das Kind davon erfährt?
So war es zumindest früher mal:
Während einer Ehe und einige Zeit (bis 9 Monate oder sogar 1 Jahr?) nach einer Scheidung geborene Kinder galten immer als ehelich, selbst wenn die Mutter schon länger mit einem neuen Partner zusammenlebte und das Kind eindeutig von ihm war. Die Ehelichkeit des Kindes musste vor Gericht angefochten werden, wenn die Verhältnisse anders geordnet werden sollten.
Das war für manchen Ehemann ein Problem, der nun Unterhalt zu zahlen hatte, obwohl er genau wusste, dass das Kind nicht von ihm war.
mfg
cygnus
Die Sache mit der Angel und dem ><o(((°> hat immer einen Haken ...