Sven Rautenberg: Gesellschaftsform für "Hobbybastler"

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Moin!

Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?

Frag mal nach, ob du als "Homepagebastler" (exakt darum gings) als Freiberufler tätig sein kann.

Damals habe ich zu mindestens 50% so etwas gemacht - der Rest war Schulung und Beratung.

Da haben wir's ja: Schulung und Beratung ist freiberuflich. Wenn dein Steuerberater dem Finanzamt erklärt hat, dass du fast ausschließlich schulst und berätst, dann kann es akzeptieren, dass du freiberuflich tätig bist - und der verschwindend geringe Anteil von "Homepagebasteln" wird dann freundlich ignoriert.

Es könnte nur ein anderes Problem auftreten: Lehrer und Berater sind nach der Erfahrung des Finanzamts zu 100% nie schwerpunktmäßig in eigenen, auch privat genutzten Räumen tätig, als freiberuflicher Berater dürfte die Anerkennung des Home-Office als Betriebsausgabe also schwerfallen. Als gewerblicher Homepagebastler hingegen kein Problem.

Wenn auch das von deinem Steuerberater hingekriegt wurde: Toll, aber warte mal ab, was eine Steuerprüfung dazu sagt. Gilt auch für den Status als Freiberufler.

Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.

§18 EStG, (1), 1. listet auf, was alles freiberufliche Tätigkeit ist.

Ingenieurmäßige Tätigkeit ist freiberuflich. Programmieren wird aber nicht aufgeführt. Dazu gibt's dann Gerichtsurteile der Finanzgerichte, die die Haltung der Finanzämter im Laufe der Zeit festgelegt und vereinheitlicht haben.

Siehe auch http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html.

- Sven Rautenberg

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