RFZ: Gewährleistung / Nacherfüllung (Ersatzhandy statt Reparatur)

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mein Posting in diesem Thread hast du schon gelesen oder?
[...] Solltest du die Frage noch einmal in einem Rechtsforum posten wollen kann ich dir http://www.juraforum.de wärmstens empfehlen. (Ich geb dir da dann auch nochmal die gleiche Antwort ;)

Tut mir leid, ich hab wohl Tomaten auf den Augen. Deine Antwort auf den Beitrag von Sebastian Goertz habe ich gelesen, aber einen Hinweis auf das Forum kann ich auch jetzt noch nicht finden... trotzdem danke :)

Ein Zusatz dazu: Der Händler muss seine Entscheidung die keinen Ersatz zu liefern schon begründen.

Ich habe gestern noch einmal drei ausführliche Telefonate mit o2 geführt. Zwei Mitarbeiter haben konsequent meine Fragen bezüglich Gewährleistung und wieso sie denken dass Sie nicht unter diese Regelung fallen ignoriert.
Der dritte Mitarbeiter war da etwas kooperativer und hat mir gesagt, dass die Mitarbeiter solche Anfragen nicht behandeln und generell auch nicht umsetzen könnten, selbst wenn sie wollten. Ihm scheint das Problem wohl bekannt zu sein, letztendlich meinte er aber wortwörtlich "ich solle mich an meinen Rechtsschutz wenden und gegen o2 in den Krieg ziehen", andernfalls würde ich so nicht weiterkommen und mir bleibt nur der übliche Reparaturauftrag.

Die ersten beiden Mitarbeiter haben mich auch mehr oder weniger dumm angemacht, weil ich die 14 Tage Rückgabefrist schon von Anfang an nicht genutzt habe, und das wohl wissentlich, dass o2 mir selbst in den ersten 14 Tagen dazu geraten hat das Gerät nicht einzuschicken obwohl ich das wollte (das hatten die Mitarbeiter schriftlich vor ihnen und ich hab ihnen das auch nochmal extra gesagt). Auch hab ich den Mitarbeitern gesagt, dass das Fernabsatzgesetz hier ja irrelevant sei, die Gegenargumentation war wieder, ich hätte das Gerät ja in den ersten 14 Tagen zurückgeben können (bla bla...).

Noch ein Tip:
Schreib O2 ein Einschreiben. Weise sie ncohmal drauf hin, dass du deine Rechte kennst und, dass eine Reperatur für dich mit untragbaren NAchteilen verbunden wäre (hast kein 2. Handy, brauchst es beruflich, ...)

Die Nachteile interessieren o2 nicht, dass ich wegen meines Berufs als Ersatzgerät wieder einen PDA benötige "sei mein Problem", o2 stellt mir nur ein normales billiges Ersatzgerät für den Reparaturzeitraum zur Verfügung, vorausgesetzt ich gebe mein Gerät in einem o2 Shop ab.

Rechtliche Schritte werde ich hier nicht einleiten, ich habe auch gar keinen privaten Rechtsschutz. Nachdem die Telefonate erfolglos waren, werde ich jetzt noch die schriftliche Antwort von o2 auf meine letzte Anfrage abwarten und dann wohl leider doch kapitulieren und das Gerät einschicken :(

Gruß,
RFZ