- Woher sollen wir das wissen?
§ 202c StGB: "Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er ..." Hast Du?
Wie definieren Gerichte "vorbereitet"?Ich verstehe darunter; etwas tun um etwas anderes zu ermöglichen oder zu begünstigen? Was ist an "vorbereiten" unklar? Ab hier wirds rhetorisch: Muß man das Wort genauer festlegen? Was ist mit den Worten aus dieser Festlegung, auch genauer festlegen? Und wenn, warum sollten Gerichte das tun? Hast Du eine Vorstellung wie viele und wie umfangreiche Gesetze wir hätten, wenn man jedes Wort definieren würde?
Das Problem besteht aber jetzt schon - die Gesetze sind kurz, aber um sie zu verstehen, muss man Rechtsliteratur und bestehende Urteile lesen. Die Rechtsprechung ist nunmal kompliziert, umfangreichere Gesetze könnten hier aber zumindest mehr Klarheit schaffen. Zumal es für Richter dann auch schwieriger ist, abweichende Interpretationen zu schaffen.
Im Moment liegt die Interpretationsgewalt bei den Richtern, d.h. die gleiche Tat könnte bei einem Richter als strafbar angesehen werden, bei einem anderen nicht.
Man muß eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereiten um sich nach § 202c strafbar machen zu können. Vorbereitungen in Form der gleichen Handlungen aber zu anderen Zwecken sind von der Regelung nicht erfaßt. Anonym hat den Zweck aber nicht offenbart. Er hat noch nicht mal gesagt, was er gemacht hat. Woher sollen wir die Antwort also wissen? Kann sein, er hat etwas "Böses" gemacht und hat jetzt mit den Ergebnissen etwas "Gutes" vor. Dann hat er sich strafbar gemacht und es könnte das Problem der Verurteilung auf ihn zukommen.
Wieso Verurteilung? Soweit braucht es doch gar nicht kommen, Probleme, die das Leben beeinträchtigen, kann man auch vorher kriegen (ein laufendes Ermittlungsverfahren verstehe ich nicht darunter, wohl aber, wenn es zu Unannehmlichkeiten dadurch kommt).
Das mit dem Zweck ist besonders lustig, woher soll denn jemand außer ihm wissen, warum er das gemacht hat? Da liegt es in der Hand des Richters zu sagen "Sie wollten aber...!".
Fällt darunter schon, sich Informationen über die Lücke zu verschaffen?
Kann sein, muß aber nicht.
Timo, vermutlich hast Du diverse (öffentlichkeitswirksame) Kritiken von verschiedenen IT-Experten an dem Gesetz gelesen. Nach dem was ich gelesen habe ist die Mehrzahl derer, die was von Gesetzen verstehen, viel weniger aufgeregt*. Letztgenannte haben aber keinen so großen Antrieb sich zu produzieren und medial ist das was sie sagen auch nicht so interessant.
Wenn 90% der Juristen sagen, eine bestimmte Tat sei nicht strafbar, 10% sagen, es sei strafbar, hängt es vom Zufall ab, vor welchen Richter ich gerate (könnte ja einer der 10% sein). Das ist aber nichtmal unbedingt ein Problem des "Hackerparagrafens", sondern dieses Rechtssystems.
Mir ist auch bewusst, dass man auch den Instanzenweg gehen kann, aber das alles kostet Zeit und Nerven, bisweilen auch Geld (gute Anwälte kosten mehr, dieses Mehr wird vom Staat nicht bezahlt)
Warum haben es diese Schnellschußanzeigen nicht mal bis vor den Richter geschafft? Weil der Straftatbestand offenbar für jemanden, der was von Gesetzen versteht, offensichtlich nicht erfüllt war. Die Grenze der Strafbarkeit wird die Rechtssprechung herausarbeiten aber darüber hier zu diskutieren, solange grundlegende Informationen für den "Fall" fehlen die ihn vielleicht eindeutig machen, empfinde ich als vergebliche Liebesmüh.
Dann kann man Anonym nur raten, nichts zu sagen, dann kann er auch keine Probleme bekommen. Alles andere liegt in den Händen von unberechenbaren anderen.
* Bitte verlange keine Quellen, vor allem keine die die "Mehrzahl" belegt, das ist zu lange her und gespeichert habe ich dazu nichts. Die Quellen zu finden wäre also Recherchearbeit, die Du selber durchführen kannst.
Brauche ich nicht, glaube ich dir auch so.
- Definiere Probleme!
Hausdurchsuchung, Rechner weg. Selbst wenn letzten Endes nichts rauskommt, können die für Wochen bis Monate weg sein. Ohne Entschädigung.Ja solche Probleme kann man bekommen. Ob man sie in dem Fall berechtigterweise bekommen könnte (vermutlich ging es Anonym darum) kann man anhand der gegebenen Informationen nicht einschätzen. Kann sein, er hat etwas "Böses" gemacht aber es kann sein, daß sich aus dem was er dem "Opfer" mitteilt, kein Verdacht herleiten läßt.
Das kann man gar nicht verhindern, das Herleiten eines Verdachts ist in der Hand des Staatsanwalts und solange eine unzulässige Hausdurchsuchung für keinen der aktiv Beteiligten (Staatsanwalt, Richter, Polizei) Nachteile hat, kann sowas immer wieder passieren.
Was bringt es mir denn, wenn ein Gericht entscheidet, ein ausreichender Verdacht sei gar nicht gegeben und die Durchsuchung nebst Beschlagnahme war unzulässig, wenn dafür meine Rechner Monate weg waren (alles entschädigungslos, versteht sich).
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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