Cruz: das finanzamt verlangt belege

Hallo,

das Famt steht mir im Kreuz und ich würde gerne eure Meinung zu dieser Angelegenheit hören.

Eines Tages hat eine meiner Meinung nach doch recht inkompetente Sachbearbeiterin meine Umsatzsteuererklärungen rückwirkend für die letzten 5 Jahre beanstandet, da ich ihrer Meinung nach Vorsteuern aus Abschreibungen gezogen hätte und ich somit meine Umsatzsteuerlast künstlich vermindert hätte. Das ist totaler Quatsch, ich habe nichts dergleichen getan. Die Sachbearbeiterin hat nicht einmal was mit meiner Umsatzsteuererklärung zu tun. Sie hat diese Annahme getroffen, nachdem sie meine Einzahlungsüberschussrechnung gesichtet hat, die im Grunde nichts mit der Umsatzsteuer zu hat.

Wie dem auch sei, ich habe natürlich sofort Widerspruch erhoben mit der Aussage nein, das sei nicht so. Darauf erhielt ich eine Antwort, dass die Begründung meines Widerspruchs nicht ersichtlich sei. So habe ich erneut den Widerspruch eingereicht und diesmal die Aussage "nein, das sei nicht so" herausgehoben und gelb markiert. Nun verlangt das Famt von mir für die Vergangenen 5 Jahre Zahlungsbelege vorzuweisen, aus denen die richtige Höhe der abzugsfähigen Vorsteuer hervorgeht. Das finde ich doch sehr krumm. DIE haben doch irgendeinen Unfug behauptet und nun soll ICH beweisen, dass es nicht so ist? Da läge doch ein Beweislastumkehr vor. Darf das Famt das? Oder soll ich mich dagegen wehren?

Und unabhängig davon, hat man die Möglichkeit offizielle Beschwerde gegen einzelne Sachbearbeiter einzureichen? Ich finde das kann doch nicht rechtens sein, dass eine Beamtin ihre Arbeit so dermaßen schlecht macht. Sie hat mich auch mal in einem persönlichen Gespräch mit erhobener Stimme zur Sau gemacht, wie unfähig ich sei meine Erklärungen abzugeben und mich auf diverse Fehler dabei "freundlich" hingewiesen. Sie hat dann vor meinen Augen mit einem Kugelschreiber meine Erklärung abgeändert und meinte "so, das sei jetzt die Erklärung, die ich eingereicht habe". Eine spätere Prüfung von Fachleuten ergab, dass alles in bester Ordnung war. Der Steuerbescheid, den ich erhielt war aber natürlich wegen ihren "Korrekturen" völlig verhunzt. Es wäre echt schön, wenn die mal einen auf den Deckel kriegt, damit sie sich wieder besinnt. Ihre Unfähigkeit kostet mich Zeit und Geld.

Gruß,
Cruz

  1. Oh und noch ganz wichtig! Wenn ich mich nun darauf einlasse und die Originalbelege einreiche, und die Sachberabeitern dann behauptet sie hätte sie nie erhalten, dann stehe ich ganz schön in der Kreide. Wie kann ich mich am besten dagegen absichern?

    1. Oh und noch ganz wichtig! Wenn ich mich nun darauf einlasse und die Originalbelege einreiche, und die Sachberabeitern dann behauptet sie hätte sie nie erhalten, dann stehe ich ganz schön in der Kreide. Wie kann ich mich am besten dagegen absichern?

      Korrekt, wie du ja bist, hast du die Originale natürlich mit laufender Belegnummer versehen.

      Lass dir quittieren, dass das FA die Belege 4711 bis 4812 erhalten hat.

  2. Moin,

    solche Fragen erörterst Du sinnvollerweise mit Deinem Steuerberater / deiner Steuerberaterin.
    Ich halte es angesichts des geltenden Steuerrechts für bodenlosen Leichtsinn, als umsatzssteuerpflichtiger Laie seine Steuerangelegenheiten ohne kompetente externe Unterstützung zu erledigen.
    Das wäre so, als käme man als Laie in Sachen HTML & Co. auf die Idee, seine betriebliche Internetpräsenz handschriftlich selbst zu verfassen oder - schlimmer noch - mit Frontpage (im Steuerfragen könnte hier jetzt Quicken stehen) zu erstellen. In solchen Fragen wendet man sich ja auch an kompetente Experten, die das zu ihrem Beruf gemacht haben.

    Grüße

    Swen

  3. Hi,

    Und unabhängig davon, hat man die Möglichkeit offizielle Beschwerde gegen einzelne Sachbearbeiter einzureichen?

    natürlich - das nennt sich Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Ob das was bewirkt, hängt aber nicht nur vom Chef, sondern vor allem von der Beweislage ab. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage; aber wenn sich Beschwerden häufen, sollte es schon Konsequenzen haben.

    freundliche Grüße
    Ingo

    1. natürlich - das nennt sich Dienstaufsichtsbeschwerde.

      Jepp, die sog. "Drei-F-Beschwerde": formlos, fristlos, fruchtlos ;)

      Siechfred

      --
      Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Beamter sitzen!