Hi,
irgendwo hab ich mal gelesen, dass es nicht statthaft ist, für eine rein private Website einen Domänennamen zu nehmen, der einen realen Ortsnamen beinhaltet. Beispielsweise darf Hugo aus Quierschied, dessen Vetter in Kleinplittersdof wohnt, keine Familien-Homepage machen mit dem Namen kleinplittersdorf.de, damit könnte er Ärger bekommen.
Wie ist das, gibt es dazu (schon) gesetzliche Grundlagen oder überhaupt was zum Nachlesen? Und sind solche Reservierungen fürs Covernment auch für Subdomänen verbindlich? Und wie ist das mit geografischen Namen wie "kahler-asten.example.com", darf das Hugo auch nicht?
Bitte mal Input, meine Sucherei hat nichts gebracht, außer mich auf.
Hotte
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Wenn der Kommentar nicht zum Code passt, kann auch der Code falsch sein.
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